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Fahrverbot für ältere Diesel: Zwei Klagen landen vor Gericht

31.10.2019 12:17 Uhr
Fahrverbot für ältere Diesel: Zwei Klagen landen vor Gericht
Seit Anfang 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart ein Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter.
© Foto: picture alliance / Michael Weber / Eibner-Pressefoto

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden über das Diesel-Fahrverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt werden aber zwei Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsericht Stuttgart starten.

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Von den acht Widersprüchen gegen das Stuttgarter Fahrverbot für ältere Dieselautos der Euro-4-Norm werden zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart in der Hauptsache fortgesetzt. Die anderen sechs werden "ruhend gestellt", wie die Kfz-Innung Region Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Die Branchenvertretung hatte die Widersprüche im Eilverfahren unterstützt.

Zwei Kläger hätten sich entschlossen, den Klageweg zu beschreiten und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt das Verfahren in der Hauptsache eröffnen zu lassen, sagte Innungsgeschäftsführer Christian Reher. "Die bisher beim VG Stuttgart, beim VGH Mannheim und beim Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidungen betrafen die Eilbedürftigkeit der Verfahren, die schlussendlich leider abgelehnt worden ist." In der Sache selbst sei bisher keine Entscheidung ergangen.

Die notwendigen Klageschriften waren bereits Anfang Oktober beim VG Stuttgart eingereicht worden. Reher weiter: "Zuvor sollte aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden." Die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts hatte in der vergangenen Woche die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (wir berichteten). Jetzt ist aber der Weg frei, um zu klären, ob die Beschilderung rechtmäßig ist, die Euro-4-Diesel in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs verbietet und damit auch die Frage, ob das Verkehrsverbot zulässig ist.

Dazu erklärte Rechtsanwalt Martin Pagenkopf: "Jedes den Bürger belastende Verwaltungshandeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Das gilt auch für Stuttgart. Hier besteht die Belastung in einer Verkehrsbeschilderung, die für die Verkehrsteilnehmer ein Durchfahrverbot beinhaltet. Derartige Belastungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die hier aber eindeutig fehlt."

Laut Reher kann sich das Verwaltungsgerichtsverfahren "ein paar Jahre" hinziehen. "Wir aber meinen, es ist im Interesse aller Beteiligten wichtig, zu klären, ob die Fahrverbote rechtens oder willkürlich sind." (AH)

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KOMMENTARE


Maleficent

31.10.2019 - 22:51 Uhr

Ganz kurz und klar: Die Fahrverbote sind reiner politischer Betrug gegen eigene Bevölkerung. Überraschung? Die Erklärung ist ganz einfach: Die EU hat die maximalen Grenzwerte für die Abgase in Siedlungen aller Art vorgeschrieben. Die Städte und Gemeinde bei denen diese Werte überschreiten werden, sollen eine Geldstrafe bezahlen. Noch einmal, die Strafe sollen Städte und Gemeinde Bezahlen, nicht die Bevölkerung! Anstatt etwas konkretes zu tun, deutsche Städte und Gemeinde haben eine „schnelle und einfache Lösung (Angela Merkel)“ gefunden – die Fahrverbote. Die Fahrverbote sind keinesfalls eine sinnvolle und kreative Lösung, sie sind einfach nur Betrug und Gewalt gegen eigen Bevölkerung. Was wäre eine richtige Lösung gegen Luftverschmutzung? Dass das Auto giftig ist, wissen wir schon mindestens ein Hundert Jahre lang. Nur die städtischen Verwaltungen haben keine Ahnung davon. Aus diesem Grund, schon hundert Jahre lang der Verkehr wurde in falsche Richtung systematisch aufgebaut – alle Straßen führen in Ortszentren! Das Vorbild aus früherem mittlerem Jahrhundert wird gerade in 21. Jahrhundert verwendet?! Ob Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen, alle müssen unbedingt durch Zentrum der Orte führen! Es ist selbstverständlich, dass deshalb, trotzt immer bessere Abgasreinigung bei allen Fahrzeugen, in Siedlungen zu Umweltüberlastungen kommt. Also, die richtige Lösung wird der Transitverkehr rund um Siedlungen umzuleiten, in Zentrum sollen nur diejenigen fahren die das unbedingt müssen. Und das ist noch nicht alles. Beim Kauf eines Fahrzeugs gibt es keinesfalls irgendwelche Einschränkung für seine Nutzung in Zeit und Raum, solange dieses Fahrzeug die technischen Bedingungen seiner Homologation erfüllt. Also, rein juristisch betrachtet, es gibt keinerlei irgendwelche gesetzliche Grundlage für die Fahrverbote! Die echten Probleme für die Umbau der Straßenführung, z.B. in Stuttgart, sind die Zeit und das Geld: Für die Bau einer Umgehung rund um Stuttgart Man braucht mehrere Milliarden und mehreren Jahren. Anstatt dieses sinnlose Loch genannt „Stuttgart 21“ in Stadtzentrum zu graben und das Staub in Luft zu schleudern, könnte man für dieselbe Geld Stadt Stuttgart von überflüssigem Verkehr für immer befreien.


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