Gutschrift im eRechnungs-Format: Fallstricke beim Ankauf

10.08.2026 08:02 Uhr
Steuerberater Stan Guthmann
© Foto: RAW-Partner

Bei Gutschriften über den Fahrzeugankauf ist zu klären, welchen umsatzsteuerlichen Unternehmer-Status der Verkäufer hat. Ab 2027 muss die Gutschrift im eRechnungs-Format erstellt werden.

Gutschriften über den Ankauf von Fahrzeugen zu erstellen, ist nicht unüblich im Kfz-Handel. Dies geschieht häufig, weil einerseits die Verkäufer keine Unternehmer und somit nicht gewöhnt sind, Verkaufsbelege zu erstellen. Auf der anderen Seite bietet dieses Vorgehen häufig auch den Vorteil, dass die Fahrzeuge leichter in die Bestandsverwaltung des Händlers übernommen werden können.

Dieses Vorgehen ist jedoch mit einigen Herausforderungen und Risiken verbunden. Grund hierfür ist, dass es dem Händler als Leistungsempfänger regelmäßig nicht möglich ist, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den daraus resultierenden steuerlichen Status des Leistenden in vollem Umfang zu überprüfen. Gerade bei natürlichen Personen, welche als Verkäufer auftreten, ist es für einen Händler im Grunde genommen schwer bis unmöglich, ohne Weiteres sicher festzustellen, ob der Verkäufer nun ein regulärer…

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