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Fiat-Händler ermöglichen Verbandsklage gegen Importeur

13.06.2007 15:48 Uhr
Der Streit um Ersatzteilmarge und Transportschadenabwicklung zwischen den Fiat-Händlern und dem Importeur könnte künftig vor Gericht ausgetragen werden.

Ersatzteilmarge, Transportschaden-Abwicklung und Stundenverrechnungssatz sollen notfalls vor Gericht geklärt werden

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Die Fiat-Händler haben auf einer außerordentlichen Delegiertenversammlung am Mittwoch in Frankfurt mit einer Satzungsänderung und einem Klagebeschluss den Weg zu einer möglichen Verbandsklage gegen den Importeur geebnet. "Wir wollen nicht immer wieder von vorne anfangen", begründete Händlerverbandspräsident Friedrich-Karl Bonten das Ansinnen, nunmehr die Punkte, über die seit Jahren erfolglos mit der Fiat Automobil AG diskutiert werde, vor Gericht per Verbandsklage zu klären. Einzelnen Händlern sei die Klage nicht zuzumuten, weil sie Repressalien befürchten müssten. Neben der Höhe des Stundenverrechnungssatzes bei den Garantiearbeiten und der Transportschadenabwicklung ist die Reduzierung der Ersatzteilmargen derzeit das drängendste Problem der Händler. Entgegen der Vereinbarung von 2002, die die durchschnittliche Ersatzteilmarge auf 36 Prozent festlegte, liege diese derzeit bei 23 bis 26 Prozent und decke damit noch nicht einmal die mit dem Ersatzteilverkauf verbundenen Kosten laut ZDK ab. Fiat begründete gegenüber AUTOHAUS Online die von den Händlern gefühlte Reduzierung der Ersatzteilmarge u.a. wie folgt: "Finanzielle Nachteile der Händler im Ersatzteilgeschäft können sich nur aufgrund eines veränderten Bestellverhaltens der Händler oder der Bevorzugung von Eilbestellungen gegenüber Lagerbestellungen ergeben." Das bestreiten wiederum die Händler. (dp) Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema lesen Sie in AUTOHAUS 12.

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