Fördersackgasse
Neues Gesetz – Das „Familienpflegezeitgesetz“ (FPfZG) – eine großzügige staatliche Förderung? Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Zu Beginn des Jahres ist fast unbemerkt von der Öffentlichkeit das Gesetz zur Familienpflegezeit („FPfZG“) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die zeitweise Pflege von Familienangehörigen durch berufstätige Angehörige zu fördern.
Gehaltsaufstockung während der Pflegezeit
Nunmehr kann ein Mitarbeiter – aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers – seine wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen verringern. In dieser Zeit wird dann das Arbeitseinkommen durch den Arbeitgeber laut Gesetz auf Antrag wie folgt aufgestockt: Bisheriges Gehalt abzüglich des wegen Pflege reduzierten Gehalts ergibt den Differenzbetrag. 50 Prozent des Differenzbetrages ist die…
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