Betriebsgebäude: Genau berechnen

02.03.2026 08:03 Uhr
Steuerberater Stan Guthmann
© Foto: RAW-Partner

Wird ein Gebäude errichtet, das für gemischt genutzte Zwecke bestimmt ist, ist zu prüfen, ob dadurch die Erstattung der Vorsteuer vermindert wird.

Wenn ein Betriebsgebäude neu errichtet oder umfassend saniert werden soll, stellt dies in aller Regel eine größere Investition für das betreffende Unternehmen dar. Hierdurch wird häufig auch ein entsprechender Finanzierungsbedarf ausgelöst, welcher im Kfz-Gewerbe üblicherweise dem Netto-Investitionsbetrag entspricht, da sich Unternehmen die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können.

Besondere Herausforderungen können sich jedoch dann ergeben, wenn das zu errichtende Gebäude nicht ausschließlich dem unmittelbaren Autohaus- und Werkstattbetrieb dienen soll. Denn wenn das Gebäude für gemischt genutzte Zwecke bestimmt ist, ist stets zu prüfen, ob mit den anderen Gebäudeteilen ebenfalls ausschließlich Umsätze erzielt werden, welche den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Eine vorsteuerschädliche Nutzung kann leicht eintreten, wenn das Gebäude zum Beispiel Mitarbeiterwohnungen…

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