Steuerliche Beurteilung: Geschenke richtig absetzen

02.03.2026 08:21 Uhr
Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Die steuerliche Beurteilung von Geschenken an Geschäftsfreunde ist ein Dauerbrenner. Auf die strengen Aufzeichnungspflichten ist zu achten, werden diese nicht eingehalten, dann sind die Aufwendungen für Geschenke überhaupt nicht steuerlich abziehbar.

Kurzfassung
1. Zum 01.01.2024 wurde die Grenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von bisher 35 Euro netto auf 50 Euro netto angehoben.
2. Der Schenker kann für den Beschenkten die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) übernehmen.
3. Auf die strengen Aufzeichnungspflichten ist zu achten, werden diese nicht eingehalten, dann sind die Aufwendungen für Geschenke überhaupt nicht steuerlich abziehbar.

Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Grenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, auf 50 Euro heraufgesetzt. Somit gilt jetzt die 50-Euro-Netto-Grenze anstatt bisher die 35-Euro-Netto-Grenze.

Grundsätzlich regelt das Gesetz, dass Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer nicht den Gewinn min­dern dürfen. Dieses Abzugsverbot soll verhindern, dass un­angemessene Repräsentationsaufwendungen auf die Allge­meinheit abgewälzt…

Dieser Inhalt gehört zu
Als AUTOHAUS-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.

AUTOHAUS next ist DAS Profiportal für den Autohandel!
Mehr Infos finden Sie hier!
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.