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Harter Corona-Lockdown ab Mittwoch: Auch Autohandel muss wieder zusperren

13.12.2020 17:03 Uhr
Harter Corona-Lockdown ab Mittwoch: Auch Autohandel muss wieder zusperren
Ab 16. Dezember darf nur noch stationär verkauft werden, was der Grundversorgung dient. Autos zählen nicht dazu.
© Foto: Volkswagen

Deutschland zieht die Corona-Notbremse: Aus dem wirkungslosen Teil-Lockdown wird ein weitergehender Voll-Shutdown. Das bedeutet für das Kfz-Gewerbe: Verkaufsräume zu, Werkstätten weiter offen. Der Bund kündigt weitere Hilfen an.

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Zur Eindämmung der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland von diesem Mittwoch an drastisch herunterzufahren. Wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag beschlossen, muss der Einzelhandel vom 16. Dezember bis zum 10. Januar dichtmachen. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf. Das bedeutet auch: Der stationäre Autohandel muss wie beim ersten Lockdown im Frühjahr seine Showrooms schließen. Werkstätten gelten dagegen als systemrelevant und dürfen weiterarbeiten. (Hier den von Bund und Länder gefassten Beschluss im Wortlaut herunterladen!)

Die scharfen Einschnitte sind die Folge der sich seit Wochen verschärfenden Pandemielage. Am Sonntagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 20.200 neue Corona-Infektionen und 321 neue Todesfälle. Am Sonntag vor einer Woche waren es noch 17.767 neue Fälle und 255 Todesfälle gewesen. Am vergangenen Freitag war der bisherige Höchststand der Neuinfektionen (29.875) und Todesfälle (598) erreicht worden.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe "nicht gereicht", sagte Merkel nach den Beratungen von Bund und Ländern in Berlin. Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können. Dann sei aber eine "Seitwärtsbewegung" eingetreten, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch", so die Bundeskanzlerin.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) machte deutlich, dass der Bund mit erweiterten Corona-Finanzhilfen Firmen und Jobs schützen will. Es gehe um Existenzen. Der Vizekanzler sprach von einer umfassenden Unterstützung. Die zusätzlichen Hilfen hätten einen Umfang von über elf Milliarden Euro pro Monat. Die Bundesregierung habe Firmen von Beginn der Krise an nicht alleine gelassen, sagte Scholz.

Überbrückungshilfe III ab Januar

Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die von Januar an gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezember-Hilfen geben.

Die Kosten der erweiterten Überbrückungshilfe III werden während eines Monats mit angeordneten Schließungen auf etwa 11,2 Milliarden Euro geschätzt, wie aus einem Papier von Finanz- und Wirtschaftsministerium hervorgeht. Geplant sind laut Beschlusspapier außerdem Entlastungen für den Handel. Vor allem der Einzelhandel hatte angesichts der erwarteten schärferen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zusätzliche Hilfen gefordert.

In dem Papier heißt es, der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen solle aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Das bedeutet, dass nicht verkaufte Ware nicht als Bestand ins Umlaufvermögen aufgenommen werden muss, sondern sofort abgeschrieben werden darf.

Aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) ist das immer noch viel zu wenig: "Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern", kritisierte er am Sonntag. Der Verband fordert für den Dezember die gleiche Unterstützung, die bereits die seit Anfang November geschlossene Gastronomie erhält. Die Überbrückungshilfen alleine reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten. Der weitgehend geschlossenen Gastronomie wurde hingegen bereits vor Wochen versprochen, dass ihnen 75 Prozent des entgangenen Umsatzes erstattet würden.

ZDH: Handwerksbetriebe nicht allein lassen

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, reagierte positiver auf die angekündigten Ausweitungen der Hilfen: Es sei wichtig, die von den härteren Vorgaben betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht allein zu lassen. "Insofern begrüßen wir die Ankündigung einer Überbrückungshilfe III", sagte Wollseifer. "Wir hätten uns Anderes gewünscht und auf die nun geplanten Einschränkungen gerne verzichtet, aber leider gibt die Infektionsdynamik der Politik den Takt vor."

"Kurzschluss-Beschlüsse" nennt hingegen der Mittelstandsverband BVMW die neuen Maßnahmen. "Statt eines klaren Kurses der wirksamen Pandemie-Bekämpfung durch schnelle und massenhafte Impfangebote, wird das öffentliche Leben drastisch eingeschränkt und damit das Überleben sehr vieler Mittelständler weiter erschwert", teilte der Verband mit.

Clemens Fuest, Leiter des Ifo-Instituts in München, bezeichnete den harten Lockdown in der "Welt" als Investition. "«Es ist aus wirtschaftlicher Perspektive richtig, dass die Weihnachtsferien für einen harten Lockdown genutzt werden", sagte Fuest. Sonst wäre "spätestens ab Mitte Januar ein noch härterer und längerer Shutdown nötig, der wesentlich höhere Kosten hätte".

Am Freitag hatten bereits mehrere Bundesländer drastischere Corona-Maßnahmen angekündigt. Sachsen geht am Montag in den harten Lockdown, das gilt auch für Thüringen. Im besonders von der Pandemie betroffenen Sachsen zählte der Autohandel in einem Entwurf, den Ministerpräsident Michael Kretschmer vorgelegt hatte, zunächst noch zu den Ausnahmen im Einzelhandel. In der am Freitag von der Staatsregierung verabschiedeten neuen Corona-Schutz-Verordnung ist das nicht mehr der Fall, d.h. nur die Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet.

Baden-Württemberg hat bereits seit Samstag heruntergefahren, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Der Einzelhandel ist im Südwesten zunächst aber noch geöffnet. (dpa/rp)

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KOMMENTARE


Marco

13.12.2020 - 18:03 Uhr

Und was ist mit den Kunden die ihr Fahrzeug jetzt noch mit 16%MwSt bekommen hätten, die Auslieferung sich nun aber in den Januar verschiebt?


Thom

13.12.2020 - 19:37 Uhr

ein krankes Land....unsere Läden sind wohl mit Kontakten überfüllt oder was???trotz umgesetzter Hygiene Konzepte ...


Jan

13.12.2020 - 22:14 Uhr

Wie Unsinnig ist das bloss? Wenn, dann muss alles geschlossen werden, auch die Werkstätten. Wer bitte schön macht sich Gedanken über die Servicekräfte im Autohaus? Richtig, kein Mensch!!


Michael

14.12.2020 - 07:19 Uhr

Schaut der Handel diesmal wieder nur zu? Wo sind die ganzen Betroffenen? Wer bezahlt den Verkäufern, die auf Provision sind den Verdienstausfall?


Sascha

14.12.2020 - 08:18 Uhr

Wie schaut's aus mit den Fahrzeugen, die im Freien stehen? Dürfen diese von Kunden besichtigt werden? Vielen Dank


Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz

14.12.2020 - 10:12 Uhr

@Marco, der MwSt Satz ist abhängig von der Zulassung, nicht von der Auslieferung.


Selma Kahraman

14.12.2020 - 11:15 Uhr

Ich sollte mein Auto eigentlich diese Woche bekommen, aber wie sieht es aus wenn die Autohäuser jetzt schließen? Kann ich es trotzdem abholen?


A.J.

14.12.2020 - 12:31 Uhr

@ Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz, Das ist so nicht ganz korrekt. Es gilt der MwSt-Satz am Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden. Praktischerweise sollte Rechnungsdatum und Übergabedatum das gleiche sein. Der Vorschreiber hat aber recht mit der Frage, was ist mit Kunden die jetzt einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, das Fahrzeug (in dem Fall Vorführwagen, Lagerwagen) aber durch Schließung von Zulassungsbehörden (keine Zulassung/ Umschreibung) und Autohäusern in diesem Jahr nicht mehr auf den Kunden zugelassen werden kann? Die Senkung des MwSt-Satzes für 1/2 Jahr war meiner Meinung nach völliger Unsinn und hat außer Mehrkosten und Mehraufwand nichts gebracht.


Constantin

14.12.2020 - 12:33 Uhr

Dürfen bereits gekaufte Autos noch übergeben werden oder fällt das auch weg?


Schmidt

14.12.2020 - 12:41 Uhr

@ Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz:Das ist nicht korrekt. Entscheidend für die 16 % ist das Lieferungs-/Leistungsdatum, also die Auslieferung. Die Auslieferung muss in 2020 erfolgen.


Minjas90

14.12.2020 - 13:21 Uhr

Wie sieht es mit Wirkaufendeinauto.de und Händlern aus? Dürfen die weiterhin kaufen/verkaufen?


Atze

14.12.2020 - 14:00 Uhr

@Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitzstimmt nicht, die Übereignung des Gegenstandes ist entscheident. Die Zulassung spielt keine Rolle. Fahrzeug unzugelassen dem Kunden übergeben und im Januar zulassen bedeutet 16% MwsT


Th. Kölblin-Bühler

14.12.2020 - 15:13 Uhr

Emobilitãtsberatung-berlin K.D. Schmitz : Ihre Aussage ist komplett falsch! Der Mwst.-Satz ist abhängig von der Lieferung, der Übernahme der Ware durch den/die Kunden/Kundin, nicht von der Zulassung! Fahrzeuge können dieses Jahr übernommen und somit mit 16% fakturiert werden, die Zulassung kann im Januar stattfinden. Die Mwst.-Findung hat nichts mit dem Zulassungsdatum zu tun.


Detlef Rüdel

15.12.2020 - 09:28 Uhr

@Marco, egal ob sich die Auslieferung ggf. auf 01-2021 verschieben sollte, entscheidend ist die Faktura. Darüber hinaus kann - darf die Auslieferung erfolgen, wenn das Fahrzeug zur Auslieferung bereit steht (zugelassen usw.) lediglich der Prozess der Übergabe/Auslieferung sollte und muss sich derzeit bedingt durch Corona auf ein Minimum beschränken. Der Gesetzgeber sagt dazu: die Show - Räume müssen geschlossen bleiben (nicht systemrelevant) .


sundowner

15.12.2020 - 09:54 Uhr

@detlef: bevor solche fragwürdigen "Tipps" gegeben werden, sollte man doch vorher entweder die Fakten kennen oder einen Steuerberater fragen. Nicht die Faktura ist entscheidend sondern die Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung. Das ist alles im UStG nachzulesen. ;-) Viel Spaß bei der Steuerprüfung.


Atze

15.12.2020 - 11:07 Uhr

@Detlef Rüdel, in Thüringen dürfen die Autohäuser offen bleiben. Lt. Thüringer Verordnung vom 14.12.2020: "Tankstellen, Kfz-Handel, Kfz-Teile- und Fahrradverkaufsläden,"Leider herrscht hier ein großes Durcheinander, so dass kaum einer noch durchblickt.


Stein

15.12.2020 - 15:29 Uhr

Unser Verkauf ist ab morgen geschlossen,wir als Verkäufer mit 500 euro Grundgehalt müssen aber trotzdem täglich bis 18.00 arbeiten. Ist das rechtens?


VKL

15.12.2020 - 16:51 Uhr

@ sundowner - was für ein Blödsinn! "Steuerprüferquatsch" - Wenn ein Fahrzeug 2020 zugelassen wird und die Faktura 2020 erfolgt ist, dann ist 16% Mwst. Übergabe an kunden bla bla bla - beweis mir was!


Keine Ahnung

15.12.2020 - 19:34 Uhr

@SUNDOWNER Nicht jeder ist so bewandert in Sachen Steuer, Mehrwertsteuer und Rechnungslegung. Aber wenn ich eines in meinem Leben gelernt habe, entscheidet im deutschen Recht immer auch noch die Rechnungslegung in welches zu besteueerndes Jahr es fallen soll und muss. Soll für Sie heißen: Auto im Autohaus am 16.12.2020 gekauft oder finaziert. Kaufvertrag in 2020 unterschrieben und angenommen, Anzahlung in 2020 geleistet bzw. bezahlt. Kaufvertrag ist somit in 2020 zustande gekommen. Lieferung kann 2021 oder auch 2030 erfolgen. Für die Berechnung der Mehrwertsteuer völlig unerheblich. Mein Accu ist alle mehr kann ich nicht schreiben.


ReMü

15.12.2020 - 21:51 Uhr

In Thüringen bleibt alles offen, die Verkäufer dort sind corona-resistent...Ironie off


Markus

27.12.2020 - 09:20 Uhr

Wie sieht es denn mit Gewerbekunden aus? Schließlich benötigen Handwerker nun hin und wieder einen Transporter / Fahrzeug. Und als Bsp. dürfen Baumärkte für gewerbetreibende ja auch öffnen!


Kaufmann

28.12.2020 - 18:23 Uhr

Verlängerungen des Lockdown bereits heute am 28.12.2020 (bedeutet zwei Wochen vor kommunizierten Ende zum 10.01.2021 ) im Gespräch!Die Politik wiederholt die Fehler vom ersten Lockdown im Frühjahr und gefährdet unnötig Hunderttausende Existenzen!Wann wacht der Verband endlich auf und vertritt konsequent die Interessen des Handels?Niemand steckt sich im Autohaus mit Corona bei entsprechenden Schutz- Vorkehrungen an.Das gibt einen Lockdown in Salami Taktik bis Ostern, wenn hier nicht umgehend Gegenwind vom Handel kommt!Wer von uns kann sich das leisten?Ein frustrierter Automobil Kaufmann


Wuschel

06.01.2021 - 10:13 Uhr

Bei einem Autokauf kann es sich durchaus um eine existenzielle Frage handeln ! Meine Frau benötigt dringend ein neues Gebrauchtfahrzeug weil unser altes auto irreparabel defekt ist. Sie hat keine Möglichkeit anderweitig zur Arbeit zu gelangen. Verliert sie aber ihren Job, verliehren wir unsere wohnung , weil wir die Miete nicht mehr zahlen können ! Harz4 gerechter Wohnraum ist nirgens mehr zu finden.Wir suchen verzweifelt ein Auto. Die Gebrauchtwagenhändler lassen eine Besichtigung des Autos im Freien teilweise nicht mehr zu aus Angst angezeigt zu werden, geschweige denn das eine Probefahrt möglich wäre. Einzig allein Ein Kauf übers Internet ist möglich. Doch wer möchte gerade bei einem gebrauchtfahrzeug schon die Katze im Sack kaufen ? !! Wenn es dann Probleme gäbe, wissen wir alle wie schwirig sich Verhandlungen zu deren Beseitigung sind. Es entsteht allgemein der Eindruck das Autohändler keine genauen und verbindlichen Verhaltensweisen vermittelt bekommen und aus Angst vor Strafen überreagieren. Dabei gäbe es bei sachlicher Überlegung durchaus Möglichkeiten wie ein Verkauf kontaktlos auch mit anschauen und Probefahren des Autos erfolgen könnte. Es wurde wieder einmal beschlossen und mit dem Kehrbesen ausgefegt OHNE das Verhaltensmaßnahmen zum Schutze gegen Corona konkret für solche Händler festgelegt wurden. Dies wäre definitiv auch im nachhinein noch möglich um so auch die Autohändler nicht im Regen des Unwissens und der Angst stehen zu lassen und würde sicher so manche Unternehmenspleite auch verhindern. Auch ein Autokauf kann zu einer exestenziellen Grundversorgung zählen !


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