Jedes vierte Unternehmen in Deutschland hat bereits ein betriebliches Bündnis zur flexibleren Gestaltung von Entlohnung und Arbeitszeit mit dem Betriebsrat geschlossen. Dies meldet das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Zwar sei ein gewerkschaftlicher Eingriff gegen solche Hausverträge in Form einer Unterlassungsklage möglich, doch würde von dieser Option meist kein Gebrauch gemacht, da man sonst den Unmut der Mitglieder erregen würde, schreibt die Zeitung. Auswertungen von Tarifverträgen aus 80 Wirtschaftszweigen durch das WSI hätten zudem ergeben, dass diese "mehrere hundert" Öffnungsklauseln enthalten. So sei die Arbeitszeit in der Metallindustrie auf 30 Stunden kürzbar, um Beschäftigung zu sichern. Doch nicht nur auf kollektivrechtlicher Ebene, sondern auch individualvertraglich würden immer mehr Unternehmer ihre Gestaltungsspielräume nutzen, um Leistungen wie gewinnabhängige Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld zu kürzen oder ganz zu streichen, heißt es in dem Bericht. (ng)
In jedem vierten Unternehmen werden Betriebsbündnisse geschlossen
Zeitung: Immer mehr Öffnungsklauseln in Tarifverträgen