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Ausgabe 19/2011: Kardinalfehler vermeiden

10.10.2011 00:00 Uhr

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Kardinalfehler vermeiden

testament und steuern E Einfache Maßnahmen verhindern eine doppelte oder zu hohe Erbschaftsteuer. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Hatten wir zuletzt an dieser Stelle über die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten unter steuerlichen Aspekten gesprochen, soll diesmal auf steuerliche Kardinalfehler bei Testamentsgestaltungen hingewiesen werden. Steuerlich gesehen kann man dem Grunde nach eine Zweiteilung vornehmen: Sind Kinder oder Ehegatten als potenzielle Erben vorhanden, oder fehlen solche nahen Angehörigen? Denn nur ein Ehegatte und „Lebenspartner“ genießt den höchsten steuerlichen Freibetrag von 500.000 Euro, je Kind wären es 400.000 Euro. Übersteigt also das Gesamtvermögen bei Testaments-abfassung diese 500.000-/400.000-Euro-Schwelle nicht, so ist das Steuerrecht bei Vererbung an Ehegatten oder Kinder nicht besonders relevant. Anders ist dies, wenn…

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