Wertminderung / Neues Urteil: 100.000 oder mehr Kilometer Laufleistung eines Fahrzeugs schließen die merkantile Wertminderung im Fall eines Unfalls nicht pauschal aus.
Kein K.O.-Kriterium
Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Kunden stellen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Reparatur von Unfallschäden häufig die Frage nach einer schadensbedingten Minderung des Fahrzeugwertes. Die Beantwortung dieser Frage ist umso schwieriger, je höher die Laufleistung und das Fahrzeugalter sind. Zu berücksichtigen sind ebenfalls der Fahrzeugtyp, die Schadenshöhe und der Pflegezustand des Fahrzeugs. Anhand der jüngeren Rechtsprechung ist festzustellen, dass eine Wertminderung zunehmend auch für ältere und erheblich gebrauchte Fahrzeuge anerkannt wird.
Die jüngere Rechtsprechung
Das Landgericht (LG) Hannover hob mit Urteil vom 14.12.2007 (Az. 9 S 60/07) ein anders lautendes erstinstanzliches…
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