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Klage gegen Wahl von VW-Vertretern in MAN-Aufsichtsrat

04.06.2007 05:36 Uhr
Steht Stephan Schaller vor unlösbaren Interessenkonflikten?

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht "unlösbare Interessenkonflikte" für Piëch, Stadler und Schaller

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Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will gegen die Wahl von VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch sowie zwei weiteren VW-Vertretern an die Spitze des MAN-Aufsichtsrats vor Gericht ziehen. Die Anlegerschützer wollen am Montag beim Landgericht München Klage gegen die Wahl von Piëch, Audi-Chef Rupert Stadler sowie VW-Nutzfahrzeug-Chef Stephan Schaller in das Kontrollgremium des Nutzfahrzeuge- und Maschinenbaukonzerns einreichen. Das kündigte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel in der Finanzzeitschrift "Euro am Sonntag" an. Die Schutzgemeinschaft verwies auf unlösbare Interessenkonflikte der drei von VW entsandten MAN-Aufsichtsräte. Nach den aktuellen Plänen will VW seine Nutzfahrzeugsparte mit MAN sowie dem schwedischen Lkw-Bauer Scania zusammenlegen. An Scania, wo mit VW-Chef Martin Winterkorn ebenfalls ein Abgesandter von VW den Aufsichtsrat führt, halten die Wolfsburger 35 Prozent der Stimmrechte, an MAN knapp 30 Prozent. Es sei äußerst zweifelhaft, ob die VW-Vertreter etwa bei Bewertungsfragen im Interesse der MAN-Aktionäre entscheiden würden, sagte Keitel der Zeitschrift. Zudem liege der Verdacht des Verstoßes gegen das Mitbestimmungsgesetz vor. Medienberichten zufolge soll es im Vorfeld der jüngsten Hauptversammlung von MAN Absprachen zwischen Piëch und MAN-Betriebsratschef Lothar Pohlmann gegeben haben. Piëch soll sich mit dem Versprechen, MAN nicht zu zerschlagen und die Mitbestimmung im Unternehmen nicht anzutasten, die Zustimmung der Gewerkschafter für seine Wahl an die MAN-Aufsichtsratsspitze gesichert haben. Pohlmann und Piëch bestreiten das. Weder ein MAN- noch ein VW-Sprecher wollten sich laut Bericht zu der bevorstehenden SdK-Klage äußern. (dpa)

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