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Mehrwertsteuersenkung: Rabatt ohne neue Preisschilder möglich

12.06.2020 11:05 Uhr
Mehrwertsteuersenkung: Rabatt ohne neue Preisschilder möglich
Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des 130 Milliarden schweren Konjunkturpakets.
© Foto: Fokussiert/stock.adobe.com

Geschäfte, die ihre Preise wegen der geringeren Mehrwertsteuer in den kommenden Monaten vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Darauf weist das Wirtschaftsministerium hin.

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Wegen der geplanten Mehrwertsteuersenkung müssen Geschäfte alle Preisauszeichnungen ändern? Nein, erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) am Freitag. Der Handel könnte eine Ausnahmeregelung nutzen und den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren. So könne die Senkung kostengünstig und unbürokratisch umgesetzt werden. Das offizielle Schreiben des BMWI finden Sie hier. Zuvor war kritisiert worden, es sei für den Handel sehr aufwendig, für nur ein halbes Jahr überall neue Preise auszuzeichnen.

Solche pauschalen Rabatte, die erst an der Kasse vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur bei preisgebundenen Waren wie Büchern, Zeitschriften und rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei die Ausnahme nicht möglich, hieß es.

Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent herabgesetzt werden. Das Bundeskabinett brachte die Absenkung am Freitag in einer Sondersitzung auf den Weg. Die Maßnahme ist Teil des 130 Milliarden schweren Konjunkturpakets der Koalition aus Union und SPD zur Ankurbelung der Wirtschaft in der Corona-Krise.

KMU: Extra-Geld vom Staat

Ebenfalls beschlossen wurden sogenannte Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind. Sie sollen im Sommer kommen und eine Pleitewelle verhindern. Es gehe darum, dass die Firmen die nächsten Monate überlebten und dann dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD).

Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen. Anträge dürfen aber aus allen Wirtschaftsbereichen kommen. Die Unternehmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Viele Firmen könnten derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent – maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150.000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand. (dpa)

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