Nachtrag zum Thema "Jetzt schlägt's Punto": Das Kopplungsangebot sei irreführend und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewesen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag. Die Richter wiesen damit die Edeka-Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Sommer vergangenen Jahres zurück. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zulässig. Die Entscheidung hat keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen, da Edeka alle bestellten Punto bereits bis zum 15. Juli vergangenen Jahres ausgeliefert hatte. Nach Ansicht des OLG ist die Edeka-Offerte unzulässig, weil für den Kunden der Preisvergleich extrem erschwert werde. In dem Verfahren vor dem 6. Zivilsenat ging es ausschließlich um die Internet-Werbung "eworld24" der neukauf Markt GmbH. Edeka hatte in der befristeten Kampagne für zwei verschiedene Verkaufspakete geworben. Technische Geräte oder eine Berlin-Reise waren - jeweils kombiniert mit einem Fiat-Punto - für 12.526 Euro angeboten worden. Dagegen hatte die Fiat Automobil AG geklagt (Az.: 6 U 180/01).
Nachzügler zum Punto-Streit
OLG Köln untersagt Edeka-Internet-Aktion