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Betriebsprüfung: Neue Berichtigungspflicht

07.07.2025 08:00 Uhr
Buchhaltung
© Foto: Thapana Onphalai / iStock / Getty Images

Durch den neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO wird nun verlangt, dass alle nicht geprüften Steuererklärungen eigenständig auf mögliche Folgewirkungen überprüft werden. Dies lässt einen erheblichen Mehraufwand erwarten.

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Kurzfassung
1. Durch den neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO wird nun zusätzlich verlangt, dass alle nicht geprüften Steuererklärungen eigenständig auf mögliche Folgewirkungen überprüft werden.
2. Die neue Berichtigungs- und Anzeigepflicht gilt damit für Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen, aber auch für Steuern, die vor dem 01.01.2025 entstanden sind, sofern für diese eine Prüfungsanordnung nach dem 31.12.2024 bekanntgegeben wurde.
3. Hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung gibt es noch viele Fragezeichen.

Eine Betriebsprüfung stellt meist eine erhebliche Belastung für den Steuerpflichtigen und seine Berater dar, da es oftmals mit viel Arbeitsaufwand verbunden ist, dem Betriebsprüfer die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Zukünftig endet der Aufwand leider nicht mit dem Abschluss der Prüfung.

Durch den neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO wird nun zusätzlich verlangt…

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