Porsche hat den Sprung in das oberste Segment der Deutschen Börse verpasst. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies am Mittwoch eine Klage des Sportwagenherstellers gegen die Frankfurter Börsenordnung ab. Die Deutsche Börse kann für ihr wichtigstes Segment "Prime Standard" weiter die Vorlage von Quartalsberichten vorschreiben. Porsche hatte das abgelehnt, sich zugleich aber in das Börsensegment einklagen wollen (Az.: 6 N 3224/04). Das Gericht sah zwar einen Eingriff durch die Börsenordnung, der sei aber nicht zu beanstanden. "Die Unterrichtungspflicht dient dem Schutz des Publikums und des ordnungsgemäßen Handels", sagte der Vorsitzende Richter, Axel Schulz. Zudem sei es eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens: "Porsche muss sich nicht dem 'Prime Standard' stellen." Gleichwohl ließ das Gericht eine Revision zu: "Die Sache ist von erheblicher bundes-, wenn nicht europaweiter Bedeutung. Deshalb wäre eine Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht wünschenswert." Porsche begrüßte, dass man in der Klärung der Angelegenheit "ein Schritt weiter gekommen ist". Porsche schloss weitere juristische Schritte nicht aus. "Wir müssen aber erst die Urteilsbegründung abwarten, bevor wir über Weiteres nachdenken", sagte Unternehmenssprecher Frank Scholtys. Die Pflicht zur Vorlage der Quartalsberichte gilt für alle Unternehmen, deren Aktien in Börsenindizes wie DAX oder auch MDAX aufgenommen sind. Weil Porsche seit seinem Börsengang 1984 noch nie Quartalsberichte vorgelegt hat, war das Unternehmen aus dem MDAX herausgeflogen. Die Börse sieht sich in dieser Haltung bestätigt: "Das Gericht hat unsere Auffassung gebilligt. Deshalb haben wir keinen Grund, an der Satzung zu zweifeln", sagte Börsen-Jurist Cord Gebhardt. Gleichwohl müsse wegen neuer Gesetze und EU-Verordnungen über Veränderungen nachgedacht werden. Porsche-Jurist um Anleger besorgt An seiner Kritik hält Porsche fest. Wenn die Börse weiter Quartalsberichte vorschreibe, bedeute das für die Anleger eine "kaum zu bewältigende Zahlenflut", hatte Porsche-Anwalt Reinard Menke argumentiert. "Man wird auf Zahlen festgelegt und jede langfristige Planung ist unmöglich." Nur weil Porsche nicht "von Quartalsbericht zu Quartalsbericht hechelt", sei das Unternehmen aus dem hochwertigsten Börsensegment ausgeschlossen, sagte Menke. "Die Börse darf sich aber nicht als quasi Gesetzgeber aufspielen." Die Deutsche Börse sieht sich dagegen im Einklang mit nationalem und europäischem Recht. (dpa)
Porsche scheitert mit Klage gegen Frankfurter "Prime Standard"
Deutsche Börse kann für ihr wichtigstes Segment weiter die Vorlage von Quartalsberichten vorschreiben