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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Regierung verlängert Maßnahmen

04.03.2022 06:00 Uhr
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Regierung verlängert Maßnahmen

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden - vorbehaltlich der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat - bisherige steuerliche Sonderregelungen auch im Jahr 2022 umgesetzt.

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Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Zum Redaktionsschluss lag die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat noch nicht vor, es wird aber mit einer Zustimmung gerechnet. Das sind die wichtigsten Eckpunkte.

Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld eingeführt. Die Befristung wird um sechs Monate verlängert, somit gilt die Steuerfreiheit der Zuschüsse bis zum 30.06.2022.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung war eigentlich für auf in den Jahren 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begrenzt. Anstelle der linearen Abschreibung konnte die degressive Abschreibung in Höhe von bis zu dem Zweieinhalbfachen der linearen…

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