Mindestlohn und Arbeitszeit: Rund um den Mini- und Midijob
Eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinsichtlich der Arbeitszeit kann Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze haben.
In Deutschland haben rund 7,0 Millionen Menschen einen Minijob (Verdienstgrenze bis 450 Euro pro Monat), etwa in Form, dass sich Arbeitnehmer neben ihrem regulären Job noch etwas hinzuverdienen oder dass der Minijob die Hauptbeschäftigung ist. Daneben gibt es derzeit noch rund 1,3 Millionen Menschen, die einen Midijob (derzeitige Verdienstgrenze 450,01 Euro bis 850 Euro pro Monat) ausüben. Die Zahl der Midijobber wird sich ab dem 01.07.2019 sogar noch um ca. 2,2 Millionen Menschen erhöhen, da die Verdienstgrenze von derzeit 850 Euro pro Monat auf 1.300 Euro angehoben wird.
Neuer Mindestlohn ab 01.01.2019
Wie wir Ihnen in einer früheren Ausgabe bereits mitgeteilt haben, gilt seit dem 01.01.2019 ein Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Ausdrücklich soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Mindestlohn natürlich auch für Mini- und Midijobber gilt. Nach dem Mindestlohnrechner des…
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