Auch der Autohandel ist massiv von der Corona-Krise betroffen. Trotzdem sind die meist freiwilligen Weihnachtsgelder und Sonderzahlungen an die Belegschaft seit vielen Jahren gelebte Praxis. Wie kann es gelingen, mit halb so hohen finanziellen Mitteln den vollen Nettobetrag der Sonderzahlung zu überweisen, und das dauerhaft.
Ist der Corona-Bonus eine Lösung?
Der Gesetzgeber hat, wie so oft, den Unternehmen ein Geschenk gemacht, das bei näherer Betrachtung mit einer gewissen Vorsicht zu genießen ist. Zwar darf jede Firma den Corona-Bonus bis 1.500 Euro steuerfrei an jeden Mitarbeiter ausbezahlen. Jedoch nur zusätzlich zu allen bereits bestehenden Leistungen (siehe BMF Schreiben vom 9. April.2020). Somit können Unternehmen mit dem Corona-Bonus gegenüber dem Ist-Stand tatsächlich nichts einsparen. Sie können lediglich eine neue zusätzliche Leistung steuerfrei vergüten. Und auch das nur bis 31. Dezember 2020, also einmalig.
Nachhaltiges Innovativlohnkonzept
Trotzdem gibt es für Unternehmen Möglichkeiten, im Rahmen eines neuen innovativen Vergütungssystems dauerhaft die Kosten der Sonderzahlungen zu halbieren, ohne dem Mitarbeiter im Netto etwas kürzen zu müssen. Wie gelingt das? Durch den strategischen und rechtssicheren Einsatz langjähriger steueroptimierter Lohnarten (wie etwa pauschal besteuerter Erholungsbeihilfen). Wichtig ist, dies niemals im Rahmen einer sogenannten Lohnumwandlung (Absenken arbeitsrechtlich geschuldeter monatlicher Entgelte) zu tun.
Viele namhafte Autohändler nutzen bereits den Wettbewerbsvorteil und sparen seit Jahren siebenstellige Beträge durch diese innovativen Konzepte ein. AUTOHAUS hat die Umsetzung im Detail vorgestellt, unter anderem im Mercedes-Autohaus Schreiner Wöllenstein (Landshut), bei Mercedes-Benz Widmann (Aalen) sowie Ford Ernst (Freiburg). Die Umsetzungsmaßnahmen wurden jeweils mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt im Vorfeld abgeklärt. Mit den Einsparungen werden in "ruhigeren" Zeiten üblicherweise höhere Sonderzahlungen an Mitarbeiter finanziert, um auch bei der Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung besondere Vorzüge aufzuzeigen.
Diese Abbildung zeigt ein Beispiel für die Sonderzahlung:
Die umsetzende Kanzlei C5 in München ist eine Spezialkanzlei für innovative Vergütungssysteme. Seit zehn Jahren profitieren Autohändler von Wissen und Expertise. AUTOHAUS-Leser erhalten eine kurze und kostenlose Machbarkeitseinschätzung für ihr Unternehmen unter business@kanzleic5.com. Nutzen Sie die Chance!