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Notfallordner: Testamente und Vorsorge

17.02.2023 08:00 Uhr
Testament; Notfall; Vorsorge; Todesfall
© Foto: stockWERK / stock.adobe.com

Auch wenn es einem schwerfällt, muss man sich damit beschäftigen, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll, wenn man selbst nicht mehr handeln kann. Wir erklären das Wichtigste im Überblick.

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Das Thema Errichtung eines Testamentes und Vorsorge für den Notfall durch Vollmachten ist ein Klassiker, dennoch stellen wir immer wieder fest, dass eine Vielzahl von Unternehmerinnen und Unternehmern keine Vorsorgemaßnahmen für den Notfall getroffen haben. Daher wollen wir dieses Thema wieder mal in den Fokus rücken.

Eigenhändiges Testament

Weit verbreitet ist das eigenhändige Testament. Dieses muss nach dem Gesetz von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, ansonsten ist es unwirksam. Und ein unwirksames Testament hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge wieder eingreift oder gar ein altes Testament weiterhin Geltung hat. Diese Folge soll aber gerade ausgeschlossen werden.

Eigenhändige Niederschrift bedeutet, dass der Testierende den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst ­schreiben muss. Folglich ist ein Schriftstück, das per Computer oder…

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