Ausgabe 16/2013: Teure Geschenke
Kapitalgesellschaften - Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur verdeckten Gewinnausschüttung und Schenkungsteuer
Wer sein Autohaus schon länger in der Rechtsform einer GmbH führt, wird mit Sicherheit schon einmal mit dem Begriff "verdeckte Gewinnausschüttungen" (vGA) zu tun gehabt haben. Denn wenn die Autohaus-GmbH z. B. ihrem Gesellschafter ein Auto verbilligt überlässt oder die Geburtstagsfeier des Inhabers sponsert, sind diese Vorteile so zu behandeln, als hätte der Gesellschafter eine Gewinnausschüttung erhalten. Wird aber der Vorteil nicht dem Gesellschafter der GmbH, sondern anderen Personen zugewendet, z. B. dem Ehepartner oder guten Freunden, so sind solche Zuwendungen letztlich Schenkungen - denn alles, was jemand einem anderen zukommen lässt, ohne dass es dafür einen besonderen rechtlichen Grund gibt, sind schon nach Zivilrecht Schenkungen. In einer kürzlich vom BFH (Bundesfinanzhof) ergangenen Entscheidung wird vom obersten Steuergericht klargestellt, dass zwischen einer…
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