So warnte beispielsweise jüngst das Bundeskriminalamt vor einer neuen Form des Scheckbetrugs. Bereits mehr als 100 Fälle seien bisher bundesweit bekannt geworden. Die Vorgehensweise: Angebliche Mitarbeiter niederländischer Firmen bzw. Personen, die sich mit englischen Personalien ausgeben, stellen den Kontakt zu deutschen Autohändlern und Privatpersonen her, die Fahrzeuge im Internet und in Fachzeitschriften anbieten, und unterbreiten diesen ein Kaufangebot. Die Bezahlung erfolgt mit einem ausländischen Scheck, über einen Betrag, der teilweise deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der überzeichnete Betrag soll dem Abholer des Wagens bar ausgezahlt werden. Da der Scheck in der Regel einer ersten Überprüfung standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank gutgeschrieben. Erst später, nach Aushändigung des Autos und des Bargeldes, stellt sich heraus, dass der Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen ist – die Bank fordert das Geld zurück. Andere Vorgehensweisen von Ganoven sind beispielsweise die Unterschlagung von Fahrzeugen während der Probefahrt oder das so genannte "Showroomjacking", ein gewaltsames Eindringen in Verkaufsräume in Verbindung mit der Entwendung von Fahrzeugen inklusive der aufbewahrten Originalschlüssel. Zwar ist die Zahl der in Deutschland gestohlenen kaskoversicherten Pkw seit Mitte der Neunziger Jahre rückläufig, noch immer entsteht aber jährlich ein Schaden von etwa 300 Mio. Euro (2002). Welcher Anteil der Schadenssumme auf ausgeraubte Autohäuser entfällt, ist dabei schwer zu sagen, da die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft jährlichen herausgegebenen Pkw-Diebstahlzahlen in diesem Punkt nicht zwischen privat und gewerblich unterscheiden. "Gefragte" Airbags Längst werden aber bei Einbrüchen in Händlerbetriebe nicht mehr nur Kraftfahrzeuge gestohlen. Immer öfter stehen teure Spezialgeräte, etwa um eine Wegfahrsperre außer Betrieb zu setzen, hoch in der Gunst von Gaunern. Entgegen dem Trend sinkender Zahlen bei den entwendeten Fahrzeugen, nehmen die Diebstähle von Ersatzteilen in den letzten Jahren deutlich zu. In Nordrhein-Westfahlen stieg beispielsweise die Zahl der aus Verkaufsräumen entwendeten Airbags mitsamt den entsprechenden Steuergeräten von 54 Airbags im Jahr 2001 und 336 (2002) auf gut 900 im Jahr 2003. Um sich als Händler vor derartigen Einbrüchen zu schützen, bleiben in erster Linie nur Maßnahmen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung auf dem Firmengelände oder Wachpersonal. Anbieter-Links finden Sie rechts in der Box. In puncto Trickbetrügereien ist aber vor allem der Verkäufer selbst gefordert das Risiko über den Tisch gezogen zu werden so gering wie möglich zu halten. Wird ihm nämlich nachgewiesen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, kann es sein, dass sich die Versicherung im Falle eines Diebstahls weigert, den entstandenen Schaden zu erstatten und im Streitfall vor Gericht Recht bekommt. "Mit Trickdiebstählen muss bei Gebrauchtwagen gerechnet werden. Dies kann auf Grund von Medienberichten und Aufklärungsmaßnahmen der Polizei als bekannt vorausgesetzt werden", heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main (Az. 7U 54/01). Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das OLG Düsseldorf (Az. U 77/98). In beiden Fällen war ein angeblicher Kaufinteressent nie von einer Probefahrt zurückgekehrt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser "Da die gebotenen Preise der angeblichen Kaufanwärter oftmals sehr hoch sind, haben viele Händler die sprichwörtlichen Dollar-Zeichen in den Augen", sagt Frank Scheulen vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen. "Die nötige Vorsicht geht dabei oft verloren." Um zu vermeiden, dass sich der Verkäufer im Falle eines Diebstahls dem Fahrlässigkeitsvorwurf ausgesetzt sieht, sollte er sich in erster Linie Gewissheit darüber verschaffen, wer ihm da gegenüber steht. Versicherer und Gerichte erwarten zumindest, dass sich Verkäufer die Personalpapiere (Ausweis, Pass und/oder Führerschein) zeigen oder besser für die Dauer der Probefahrt aushändigen lassen. Das LKA Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus ein Merkblatt zum Fahrzeugverkauf herausgegeben, das sich sowohl an Privatpersonen als auch an Händler richtet. Die Hinweise können Sie sich rechts in der Downloadbox abrufen. (pp) Wenn Sie negative Erfahrungen gemacht haben oder Tipps und Hinweise für Händler-Kollegen parat haben, schreiben Sie uns: mailto:autohaus@springer.com
Thema: Der Händler als Opfer
Im Visier von Autodieben: Ob Einbruch oder Trickbetrug – beim Autoklau sind Ganoven erfinderisch