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VW-Kunden: Verbraucherzentralen pochen auf Wiedergutmachung

19.09.2016 09:11 Uhr
VW-Kunden: Verbraucherzentralen pochen auf Wiedergutmachung
Ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals bei Volkswagen pochen die Verbraucherzentralen auf Wiedergutmachung für betroffene Autobesitzer.
© Foto: picture alliance / Sven Simon

Verbraucherschützer fordern weiter eine Wiedergutmachung für VW-Kunden, die vom Abgas-Skandal betroffen sind. Während VW in den USA zahle, guckten Autobesitzer hierzulande in die Röhre.

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Ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals bei Volkswagen pochen die Verbraucherzentralen auf Wiedergutmachung für betroffene Autobesitzer. Die Kunden warteten immer noch vergeblich auf einen Ausgleich für die Manipulation an der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. "Das ist ein Skandal nach dem Skandal." Ein freundlicher Brief und eine kostenlose Umrüstung reichten als Wiedergutmachung nicht aus.

Am 18. September 2015 hatte die US-Umweltbehörde EPA bekannt gemacht, dass Volkswagen den Schadstoffausstoß von Diesel-Autos in Tests mit einer Software gezielt drückt. In Deutschland muss die Software aus 2,4 Millionen Autos entfernt werden. Entschädigungszahlungen hat der Konzern bisher nur seinen Kunden in den USA angeboten.

Es wäre fair von VW, die deutschen Kunden nicht zweiter Klasse zu behandeln, sagte vzbv-Mobilitätsexpertin Marion Jungbluth der dpa. Es gehe um eine deutliche Geste und das Signal: "Wir haben verstanden. Wir haben betrogen, und es tut uns ehrlich leid. Und deswegen kommen wir euch entgegen und geben etwas." Dies könne eine Summe x sein oder ein größeres Servicepaket.

Die Verbraucherzentralen kritisierten, dass erst ein Teil der Halter überhaupt zur Umrüstung geladen worden sei. «Die anderen fahren seit einem Jahr mit diesem eigentlich ja nicht zulässigen Auto herum», sagte Jungbluth. Der Konzern solle rechtsverbindlich garantieren, dass durch die Umrüstung keine Eigenschaften wie Kraftstoffverbrauch oder Leistung verändert werden. Schriftlich zusichern solle VW auch eine Übernahme möglicher späterer Folgekosten.

Teil des Skandals sei, dass Kunden sich beim Autokauf nicht auf Herstellerangaben zu Schadstoffen und Kraftstoffverbrauch verlassen könnten, kritisierte Jungbluth. "Das ist eine große Verbrauchertäuschung." Dabei gebe es viele, die sich ein umweltverträgliches Auto kaufen wollten.

Abschaltung zum Motorschutz fragwürdig

Experten kritisieren aber auch die Praxis der Abgasreinigung bei anderen Herstellern. Die im Zuge des VW-Skandals in die Kritik geratenen Abschaltungen der Abgasreinigung von Diesel-Autos aus Gründen des Motorschutzes sei mindestens fragwürdig. "Nach aktuellem Kenntnisstand ist es heute möglich, Motoren so zu konstruieren, dass sie betriebssicher ohne Motorschutzfunktion eingesetzt werden können und die aktuell geltende Emissionsgesetzgebung für Europa erfüllen", schreibt Sachverständiger Roland Baar von der Technischen Uni Berlin in einer Stellungnahme für den Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Der Lübecker Programmierer Felix Domke erläutert, Hersteller sollten inzwischen in der Lage sein, Grenzwerte so zu optimieren, "dass ein erweiterter Einsatz der Abgasreinigung möglich ist, ohne Motorschäden zu erwarten". Ingenieur Andreas Mayer nennt "Abschaltmöglichkeiten von Emissionskomponenten zwecks sogenannter Motorschonung" in seiner Stellungnahme "Unfug". Generell sind solche Abschaltungen in der EU verboten - es sei denn, dies ist zum Schutz des Motors notwendig. Auf diese umstrittene Ausnahme berufen sich viele Hersteller. (dpa)

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KOMMENTARE


Steffen

19.09.2016 - 18:16 Uhr

Auch wenn Sie es 100 mal schreiben, es wird davon nicht richtiger !!! Was für eine Wiedergutmachung? Welcher Verbraucher hatte denn überhaupt einen Schaden? Die Rückrufe laufen bestens....den Fahrzeugen wurde nach dem update sogar teilweise bessere Leistungen und Verbräuche bescheinigt als vorher...VW hat in Deutschland nicht gegen geltendes Recht verstossen! Also was soll dieser unqualifizierte Versuch Aufmerksamkeit zu ergattern von irgendwelchen Verbraucherschützern oder Geld geilen Anwälten die sonst keine Mandanten haben !


Peter Montag

20.09.2016 - 16:51 Uhr

Hallo Steffen, diese Aussage kann ich so nicht stehen lassen. Es fahren eine Menge Autos auf den Straßen die keine Betriebserlaubnis haben. So wurde doch gegen geltendes Recht verstoßen. Aber jeder kann hier seine Meinung äusern.MFG Peter


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