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DaimlerChrysler lässt Pkw-Modelle schützen

01.04.2003 17:46 Uhr

Zweisitziges Cabrio und Kombi dürften in der Europäischen Union nicht mehr nachgeahmt werden

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DaimlerChrysler hat sich das Design für zwei zukünftige Mercedes-Modelle europaweit schützen lassen. Ein zweisitziges Cabrio sowie ein Kombi dürften ab sofort nicht mehr in der Europäischen Union nachgeahmt werden, teilte die EU-Kommission am Dienstag laut Deutscher Presse-Agentur mit. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante) habe die Muster eingetragen. Der Schutz gelte für alle äußeren Elemente wie die Form, die miteinander verbundenen Frontscheinwerfer oder auch Heck- und Seitenansicht. Die Modelle sind noch nicht auf dem Markt, sondern könnten in Zukunft gebaut werden. Die DaimlerChrysler AG gehöre zu den ersten Firmen, die das seit 1. April geltende System genutzt haben, berichtete das Amt. Bisher wurden nur Marken geschützt, ab sofort aber auch das Design einer Mineralwasserflasche, die Farben eines Spielzeugs oder das Gewebe von Kleidungsstücken. "Das neue System erleichtert den Herstellern das Leben und hält Produktpiraten in Schach", sagte ein Sprecher des Amtes in Brüssel. Die Angst des freien Teilemarktes Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett den nationalen Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Den Schutz sichtbarer Ersatzteile hat die EU bislang noch nicht harmonisiert. Bis zu einer europaweit einheitlichen Regelung behält der Gesetzentwurf deshalb die bestehenden Rechtsvorschriften bei, wonach sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel, Motorhaube oder Stoßfänger als Geschmacksmuster geschützt sind. Im freien Ersatzteilmarkt wird dies als hochproblematisch angesehen. "Die Automobilhersteller haben ausdrücklich erklärt, den freien Markt künftig nicht durch unangemessene Inanspruchnahme von Schutzrechten zu beeinträchtigen", berichtet in diesem Zusammenhang das Bundesjustizministerium. Diese Zusage sei Grundlage für die Beibehaltung der bestehenden Rechtslage. Andernfalls wäre denkbar, dass der Gesetzgeber eine so genannte Reparaturklausel einbaut, wonach Ersatzteile vom Designschutz ausgenommen werden. Für diese hatte sich in den letzten Monaten wiederholt der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) stark gemacht. (pg)

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