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Japan: Automanager Ghosn bleibt länger in U-Haft

11.12.2018 10:54 Uhr
Carlos Ghosn
Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn muss bis mindestens 20. Dezember in U-Haft bleiben.
© Foto: Renault

Ein Gericht in Tokio hat entschieden, dass der ehemalige Nissan-Chef mindestens bis zum 20. Dezember in Untersuchungshaft bleiben muss. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft erhob neue Anschuldigungen.

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Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben. Das beschloss ein Gericht in Tokio am Dienstag. Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte. Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen Offenlegungsberichten um 4,2 Milliarden Yen (33 Millionen Euro) zu niedrig angegeben worden.

Ghosns Anwalt erhob laut japanischen Medien Protest gegen die Haftverlängerung. Der Anwalt war laut seines Büros für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Haftverlängerung erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Ghosn, seine frühere rechte Hand Greg Kelly sowie gegen Nissan selbst erhoben hatte.

Ghosn und Kelly waren am 19. November festgenommen worden. Sie sollen gegen japanische Börsenauflagen verstoßen haben, indem zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte von Ghosns Einkommens von insgesamt zehn Milliarden Yen ausgewiesen worden sei. Ghosn soll Medienberichten zufolge zwar gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, dass seine Einkommensansprüche nicht vollständig angegeben worden seien.

Das sei aber auch nicht nötig gewesen, da es sich um Gehaltszahlungen gehandelt habe, die erst nach seinem Ausscheiden bei Nissan hätten gezahlt werden sollen. Und das sei noch nicht festgezurrt gewesen.

Ein Termin für einen Prozess wurde wie in Japan üblich noch nicht festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft kann weitere Anschuldigungen erheben, um die Untersuchungshaft weiter zu verlängern. Wann die Männer freikommen, war ungewiss. (dpa)

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