Vermittlungsgespräch im Streit um Bußgeldkatalog am Freitag
Im festgefahrenen Streit um Änderungen am Bußgeldkatalog kommt es am Freitag zu einem Vermittlungsgespräch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Ressortchefs der Länder. Das erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch aus Länderkreisen. Teilnehmen sollen per Videokonferenz die Verkehrsminister der Länder Saarland, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein. Zu den Beratungen hat Scheuer eingeladen. Ob das Gespräch Fortschritte bringt, ist offen. Das Verkehrsministerium hatte das Gespräch am Montag für diese Woche angekündigt und betont, dass die "Hand des Bundes weiter ausgestreckt" bleibe, um eine rechtssichere und verhältnismäßige Lösung zu finden. Das Ministerium könne die Straßenverkehrsordnung und die Bußgeld-Katalogverordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. (dpa)
FDP fordert Rücktritt Scheuers im Zusammenhang mit Pkw-Maut
Die FDP im Bundestag hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Zusammenhang mit der geplatzten Pkw-Maut eine falsche Prioritätensetzung vorgeworfen und seinen Rücktritt verlangt. Dieser habe sich von Beginn an nur auf das CSU-Projekt Maut konzentriert und den dringend notwendigen Ausbau der digitalen Infrastruktur vernachlässigt, kritisierte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann am Mittwoch in Berlin. Die CSU im Bundestag wies die Rücktrittsforderung zurück. (dpa)
Akasol bezieht neue Zentrale in Darmstadt
Der börsennotierte Batteriehersteller Alkasol hat seine neue Zentrale mit 300 Arbeitsplätzen in Darmstadt bezogen. Zeitgleich sei die Serienproduktion in der ebenfalls neu errichteten "Gigafactory 1" angelaufen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Ab Mitte kommenden Jahres können in der hochautomatisierten Fabrik Batteriesysteme für Nutzfahrzeuge mit einer Kapazität von 2,5 Gigawattstunden gebaut werden. Bei entsprechender Nachfrage könne man die Produktion noch verdoppeln. (dpa)
Gericht: Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben
Die in der Corona-Krise eingerichteten Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am Dienstag zugunsten des Berliner Senats und hob damit vorläufig eine Entscheidung der Vorinstanz wieder auf, wonach die provisorischen Radwege hätten beseitigt werden müssen. Die Richter am Verwaltungsgericht hatten im September ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Radwege vorgebracht. Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo es konkrete Hinweise auf Gefahren im Verkehr gebe und sie zwingend notwendig seien. Diese seien nicht ausreichend von der Senatsverwaltung dargelegt worden. Gegen diese Entscheidung im Eil-Verfahren hatte der Berliner Senat Beschwerde eingelegt, über die das OVG aber noch entscheiden muss. Solange jedoch dürfen die Radwege bestehen bleiben, entschied das Gericht nun. Demnach habe der Senat inzwischen die erforderlichen Unterlagen nachgereicht. (dpa)