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Microlino: Zweiter Anlauf

31.03.2020 06:00 Uhr
Neben dem Microlino 2.0 will der Hersteller Micro außerdem den dreirädrigen E-Scooter Microletta anbieten.
© Foto: Micro

Der kleine Retro-Stromer Microlino hätte schon längst auf unseren Straßen unterwegs sein sollen. Ein wirtschaftlicher Rosenkrieg verhinderte jedoch seinen Start. Allerdings nur vorläufig.

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Das Schweizer Unternehmen Micro wollte ursprünglich im Sommer 2018 das Leichtelektromobil Microlino auf den Markt bringen. Doch ein Zerwürfnis und juristisches Hickhack mit dem ursprünglichen Auftragsfertiger sorgte für Verzögerungen. Mittlerweile hat Micro mit dem italienischen Unternehmen Cecomp Ersatz gefunden und gemeinsam mit diesem eine neue Version des Isetta-Klons entwickelt, die 2021 starten soll. Jetzt haben die Schweizer erste Bilder vom Microlino 2.0 sowie einige Details und den Preis veröffentlicht.

Die Generation 2.0 sieht auf dem ersten Blick dem Vorgänger recht ähnlich. Wie bisher ist der Zweisitzer 2,43 Meter kurz. Änderungen gibt es unter anderem beim Leuchtendesign. Neben den in den Außenspiegeln integrierten Scheinwerfern gibt es jetzt in der Front ein LED-Leuchtenband, welches die Blinker integriert. Auch am Heck ersetzt ein sich über die gesamte Breite erstreckendes LED-Lichtband die kleinen Rundleuchten des Vorgängers. Am Fahrzeugende fällt zudem eine breitere Hinterachse auf, die für mehr Fahrstabilität sorgen soll.


Microlino 2.0

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Unter dem Retro-Kleidchen verspricht Microlino sogar eine Neukonstruktion. Statt auf einem Stahlrohrrahmen setzt das Fahrzeug auf ein steiferes Chassis aus Stahlblechen und Aluminium auf. Der 2.0 verfügt zudem über Einzelradaufhängung an Vorder- und Hinterachse. Der bisherige Asynchronmotor wurde durch einen Synchronmotor mit Permanentmagneten mit 15 Prozent höherem Wirkungsgrad ersetzt. Fahrwerte werden noch nicht genannt. Die Reichweite soll wie bisher bei 200 Kilometer liegen, die neue Batterie sich aber durch eine höhere Energiedichte auszeichnen und entsprechend kompakter ausfallen.

Preis bleibt unverändert

Für den Innenraum versprechen die Verantwortlichen mehr Ergonomie sowie eine bessere Rundumsicht dank schmaler bauender A-Säulen. Außerdem ist die Lenksäule nunmehr feststehend und bewegt sich beim Öffnen der Einstiegstür nicht mehr mit dieser nach vorne. Trotz der vielen Änderungen soll der Preis des Microlino wie bereits bei der Ankündigung des Serienstarts in 2018 verändert bei 12.000 Euro liegen.

Darüber hinaus hat Micro angekündigt, einen Elektroroller namens Microletta auf den Markt zu bringen, dessen Designsprache sich am Stil des Microlino orientiert. Dabei handelt es sich um einen dreirädrigen Scooter mit zweirädriger Vorderachse, dank der ein Fahrer bei Ampelstopps seine Füße nicht absetzen muss. Die 120 Kilogramm leichte Schwester des Microlinos soll zudem 80 km/h schnell fahren und bis zu 100 Kilometer Reichweite bieten. Die Batterie ist herausnehmbar und nach vier Stunden an der Haushaltssteckdose aufgeladen. Der Roller soll sich zudem durch LED-Leuchten und ein großes Farbdisplay im Cockpit auszeichnen. Ein Preis von 4.900 Euro wird bereits genannt, Angaben zum Produktionsstart machen die Schweizer hingegen nicht. Reservierungen werden bereits entgegengenommen. (SP-X)


Artega Karo

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KOMMENTARE


Daniel1529

22.09.2020 - 13:06 Uhr

Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren ohne einen speziellen Führerschein zu machen Der Deutsche Bundesrat hat beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem normalen Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Das Gesetz beinhaltet, dass die Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung 125 Motorräder bzw. Elektro Motorräder fahren dürfen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang schon ihren Autoführerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 9 Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, 4 davon in Theorie und 5 in der Praxis.In Deutschland dürfen Autofahrer schon bisher auch 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren, wenn sie ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben.QUELLE : https://elektroroller-futura.de/blog/74_aaa.html


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