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Bayerischer Richter: Promillegrenze gilt auch für E-Scooter

26.08.2020 09:01 Uhr
Bayerischer Richter: Promillegrenze gilt auch für E-Scooter
Laut Richterspruch sind auch E-Scooter als Fahrzeuge anzusehen.
© Foto: picture alliance/Uwe Anspach/dpa

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.

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Bayerns höchste Richter haben sogenannte Elektroscooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, für deren Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Bei dem bereits im Juli erlassenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handle es sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch. Demnach gilt ein Nutzer der Fahrzeuge mit mehr als 1,1 Promille im Blut als absolut fahruntauglich.

Über die Entscheidung hatte zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach war ein 31-Jähriger aus dem Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen nach einem Oktoberfestbesuch 2019 mit 1,35 Promille auf einem E-Tretroller von der Polizei angehalten worden. Nachdem das Münchner Amtsgericht ihn zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug verurteilt hatte, legte er Revision beim Obersten Landesgericht ein.

Die Richter verwarfen den Einspruch mit Blick auf die im vergangenen Sommer erlassene Verordnung über Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Dieser zufolge sind auch E-Tretroller - auch Elektroscooter genannt - als Fahrzeuge anzusehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (dpa)

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KOMMENTARE


Carajan

27.08.2020 - 18:51 Uhr

Gute Entscheidung! Hoffentlich kontrolliert das auch mal einer. Aber Zweiradfahrer haben in Deutschland ohnehin einen kleinen Freibrief. Für normale Radler (inkl. E-Bike ) gilt immer noch die 1,6-Promille-Grenze. Hier sollte der Gesetzgeber wenigstens mal auf die Hälfte reduzieren oder an Autofahrer anpassen.


Dieter M. Hölzel

28.08.2020 - 10:42 Uhr

Einerseits verwundert mich schon sehr das Unrechtsbewusstsein von Fahrern, die mit Alkohol sich im Straßenverkehr bewegen und andere Menschen in höchste Gefahr bringen oder gar töten. Wenn sich solche alkoholisierten Fahrer selber verletzen, hält sich mein Mitgefühl sehr in Grenzen. Hinzu kommt, dass die Kasko-Versicherung nicht zahlt (zurecht) und die Haftpflicht-Versicherung Regress bei diesen Fahrern nimmt. Häufig steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel und ganze Familien sind wegen der Sauferei in Not geraten. Allerdings halte ich alles rund um das Punktesystem in Flensburg bei kleinsten Verstößen für sehr fragwürdig, mit Ausnahme von Rasern. Den ganzen Schilderwald kann man als Autofahrer oft gar nicht erfassen, wenn man sich bei dieser immensen Verkehrsdichte auf den Straßenverkehr konzentriert. " Blitzer " an allen Ecken, hinter Büschen auf freien Strecken, 30er Zonen in ganzen Stadtteilen dienen den Stadtsäckeln und hat oft gar nichts mit Verkehrserziehung zu tun. Berufliche Vielfahrer sind besonders in Gefahr, denn wenn dann sich diese zweifelhaften Punkte angesammelt haben, sind diese Leute ohne Führerschein arbeitslos. Dies betrifft meist Familien, dies nenne ich schlicht und ergreifend Sippenhaftung, Hartz 4 macht es noch schlimmer mit Langzeitwirkung!


Rudi

28.08.2020 - 17:49 Uhr

@Dieter M. Hölzel, sorry, wenn ich das so sagen muss, aber mit Ihrer Aussage "Den ganzen Schilderwald kann man als Autofahrer oft gar nicht erfassen" würden Sie bei einem "Idiotentest" durchfallen. Wer überfordert ist, ist entweder nicht fahrfähig oder für die Verkehrssituation ganz einfach zu schnell unterwegs. Und mir ist es auch egal, ob ein Blitzer zur Verkehrssicherheit oder zum Aufbessern der Stadtkasse aufgestellt wird: Einfach an die Regeln halten und der Kasten macht kein Foto. Übrigens: Würde man die angeblichen Abzocker-Blitzer nicht aufstellen, sondern nur an Gefahrenstellen, dann würde man neue Gefahrenstellen schaffen ("hier wird eh nie geblitzt, was kümmert mich da die zulässige Geschwindigkeit?"). Und bevor ich als braver Bürger und Oberlehrer wahrgenommen werde: Ich bin auch nicht selten zu schnell unterwegs und ärgere mich über die Rechnungen samt Foto. Aber bei den lächerlichen Strafen in Deutschland ... (und mit der Aussage würde ich den Idiotentest nicht bestehen, weil man mir wohl Vorsatz vorwerfen würde).


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