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"Dieselgate": VW und Manager streiten über Meeting vom November 2006

02.03.2020 09:47 Uhr
"Dieselgate": VW und Manager streiten über Meeting vom November 2006
Der Dieselskandal bei VW reicht offenbar weit zurück.
© Foto: picture alliance/Sina Schuldt/dpa

Am Montag ist eine weitere Güteverhandlung zwischen dem Konzern und einem nach dem Dieselskandal gekündigten Top-Motorenentwickler gescheitert.

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In den Kündigungsstreitigkeiten mit Ex-Managern nach dem Dieselskandal bei Volkswagen ist eine weitere Güteverhandlung gescheitert. Zwischen dem Autobauer und einem früheren Hauptabteilungsleiter für Dieselmotorenentwicklung war am Montag am Arbeitsgericht Braunschweig keine Einigung möglich. Eine Entscheidung in dem Verfahren will das Gericht nun am 31. März verkünden.

Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren, wie weit der Dieselskandal bei VW zurückreicht. Im Kern streiten die Parteien über ein Meeting vom 15. November 2006. Ab diesem Zeitpunkt hat der Manager aus VW-Sicht die Entwicklung unerlaubter Abgas-Software in den USA gebilligt und deren Verwendung nicht verhindert. An diesem Tag soll der Satz gefallen sein: "Lasst euch nicht erwischen".

Der Kläger gab vor Gericht an, er könne sich an eine Teilnahme an dem Meeting nicht erinnern und habe unabhängig davon erst am 18. September 2015 aus den Medien von einer Rechtswidrigkeit erfahren. VW hatte in diesem September auf Druck von US-Umweltbehörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Durch sogenannte Abschalteinrichtungen ("Defeat Devices") wurden die Stickoxid-Messwerte auf dem Prüfstand nach unten frisiert.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Volkswagen dem Manager im August 2018 außerordentlich gekündigt. "Eine Weiterbeschäftigung ist für uns unzumutbar", sagte ein Konzernsprecher am Montag. Genau das fordert der Kläger aber. Er hält die Kündigung für unwirksam und will neben der Weiterbeschäftigung als Leiter des VW-Werks Kassel auch Bonuszahlungen und Schadenersatzansprüche erstreiten.

Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung ziehen sich somit auch die arbeitsrechtlichen Nachwirkungen von "Dieselgate" hin. Nach drei bisherigen Urteilen des Arbeitsgerichts Braunschweig ist in zwei Fällen Berufung eingelegt worden. In einem weiteren Fall wird diese noch geprüft. (dpa)

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