Wer über dreihundert Mal in drei Jahren sein Auto falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgerichts Berlin entschieden (Az. VG 11 A 247.07). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatten die hauptstädtischen Richter schon in der Vergangenheit dem rigorosen Entzug eines Führerscheins zugestimmt, wo es um „nur“ 30 bis 40 Parkverstöße ging - allerdings innerhalb einer kürzeren Zeit. In diesem Fall wollte sich die notorische Falschparkerin gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zunächst noch damit rausreden, sie sei mangels Geldwechselmöglichkeit „gezwungen“ gewesen, ihre Fahrzeuge in den Parkraumbewirtschaftungszonen ohne Münzeinwurf zu parken. Sie folgte auch nicht der konkreten Aufforderung des Ordnungsamtes, ihre Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Daraufhin zogen die Beamten den Führerschein ein. (red)
Ständigen Falschparkern droht Führerscheinentzug

Richter: Dauernde Parkverstöße begründen Zweifel an Fahreignung.