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Kartellamt gibt grünes Licht: Carglass darf Autoglasgeschäft von ATU übernehmen

18.12.2020 11:18 Uhr
Kartellamt gibt grünes Licht: Carglass darf Autoglasgeschäft von ATU übernehmen
Scheibentausch bei ATU
© Foto: ATU

Durch die Fusion sieht das Bundeskartellamt nur geringe Marktanteilszuwächse beim Branchenführer im Hinblick auf das Versicherungs- und Großkundengeschäft.

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Das Bundeskartellamt hat Marktführer Carglass grünes Licht für die Übernahme des Autoglasgeschäftes der größten deutschen Werkstattkette ATU gegeben. "Auch wenn Carglass seine führende Marktposition als Glasspezialist ausbaut, kommt es weder zu einer Marktbeherrschung noch zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs", begründete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Freitag die Entscheidung. Zum einen könnten die Kunden auf alternative Glasspezialisten und freie Werkstätten ausweichen. Zum anderen nutzten sie zu einem großen Teil auch die Kfz-Werkstätten der Autohersteller ihres Fabrikats.

"Bei der Fusion geht es um den Verkauf des Glasgeschäfts der größten deutschen Werkstattkette an den größten Autoglasspezialisten", betonte Mundt. Die Behörde habe das Vorhaben deshalb sehr sorgfältig geprüft. Im Zuge der Ermittlungen seien auch alle Kfz-Versicherer befragt worden, die einen Großteil dieser Schadensfälle abwickeln. Durch die Fusion komme es bei Carglass jedoch nur zu geringen Marktanteilszuwächsen im Hinblick auf das Versicherungs- und Großkundengeschäft.

Carglass betreibt in Deutschland rund 350 Servicecenter. Zu Carglass gehört seit der Übernahme im Jahr 2015 zudem das Junited Autoglas Netzwerk, das rund 300 Partnerbetriebe umfasst. Zu dem Filialnetz von ATU gehören rund 500 Standorte. (dpa)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

18.12.2020 - 13:58 Uhr

Mit den Versicherern hat das Kartellamt ja die " richtigen " gefragt, jene die auch Unfallschäden vom Fachbetrieb, hin zu Vers.-Partnerwerkstätten, steuern. Hier besteht ein extremes Eigeninteresse der Versicherer. Ob hier auch ein Eigeninteresse seitens des Kartellamtes besteht ? Man wird ja mal fragen dürfen, oder ?


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