Daten-Machtwort aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde des Autoherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen – und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt: Unabhängige Werkstätten dürfen uneingeschränkt auf essenzielle Fahrzeugdaten zugreifen. Damit wird der freie Wettbewerb gestärkt und die Wahlfreiheit der Verbraucher geschützt.
Die am 25. September 2025 getroffene Entscheidung ist bereits der vierte Erfolg, den die Carglass-Mutterfirma Belron in Europa für faire Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Servicemarkt erzielt hat. Sie stützt sich auf frühere Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln sowie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den uneingeschränkten Zugang zu essenziellen Reparaturdaten im EU-Recht verankert hat.
Der BGH wies ausdrücklich den Einwand von Stellantis zurück, die Rechtslage sei unklar und bedürfe einer Klärung durch den EuGH. Das oberste EU-Gericht hatte bereits im Oktober 2023 entschieden, dass Fahrzeughersteller den Zugang zu Daten nicht einschränken dürfen. (Az. C-296/22)
Zentral für unabhängige Werkstätten ist der Zugriff auf die On-Board-Diagnose-Schnittstelle (OBD). Nur so lassen sich nach Reparaturen Fahrerassistenzsysteme (ADAS) wie Spurhalte- oder Notbremsassistenten korrekt rekalibrieren. Ohne diese Daten könnten Sicherheitssysteme fehlerhaft arbeiten.
Belron begrüßte den BGH-Spruch und betonte, dass der Zugang zur OBD-Schnittstelle sowohl die Cybersicherheit der Fahrzeuge als auch die erforderlichen Rekalibrierungen ermögliche. Dies werde durch IT-Sicherheitsexperten und unabhängige Bewertungen, etwa von CYRES, unterstützt.
"Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt. Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten, schützt den freien Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", sagte Belron-Chef Carlos Brito. Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer der Carglass GmbH, ergänzte: "Die Auslegung des Gesetzes durch den Europäischen Gerichtshof ist damit glasklar: Kfz-Servicebetriebe sind berechtigt, unmittelbar und ohne Einschränkungen auf Fahrzeugdaten zuzugreifen."