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E-Auto-Förderrichtlinie: ZDK kritisiert "Eingriff in Angebotshoheit des Handels"

17.11.2020 11:57 Uhr
E-Auto-Förderrichtlinie: ZDK kritisiert "Eingriff in Angebotshoheit des Handels"
ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn sieht in der neuen Förderrichtlinie für E-Autos bereits den zweiten ordnungspolitischen Eingriff zu Lasten der Autohäuser innerhalb eines Jahres.
© Foto: Juliane Schleicher/AUTOHAUS

Die überarbeitete Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge legt eine gestaffelte Förderung für Kurzzeit-Leasingfahrzeuge fest. Das ist nach Ansicht des ZDK nicht nachvollziehbar und benachteiligt etliche Kunden.

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Die neue Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge sorgt für Ärger im Handel. Grund dafür ist, dass die Förderung von Leasingfahrzeugen mit dem Umweltbonus bei Vertragslaufzeiten unter 24 Monaten nur noch gestaffelt erfolgt. Darin sieht der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) einen Eingriff in die Angebotshoheit von Autohäusern. "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Förderung der Elektromobilität nicht am Fahrzeug festgemacht wird, sondern abhängig sein soll von der Art der Finanzierung", kritisierte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Schließlich gehe es darum, Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß auf die Straße zu bringen und nicht darum, eine Finanzierungsart zu benachteiligen.

Die neue Regelung führt dazu, dass etwa ein neues E-Auto mit Nettolistenpreis unter 40.000 bei einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten nur noch 1.500 Euro Förderung statt bisher 6.000 Euro erhält. Bei gebrauchten E-Fahrzeugen halbiert sich der Umweltbonus von bisher 5.000 Euro bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten. Ähnlich fällt die Kürzung bei Hybriden aus.

Etliche Kunden werden benachteiligt

Weil nach Angaben des ZDK in der Richtlinie zudem keine Übergangszeit vorgesehen ist und die Förderung erst nach Auslieferung des Fahrzeugs erfolgen könne, würden nun Kunden benachteiligt, die in den vergangenen Monaten E-Fahrzeuge im Kurzzeitleasing bestellt haben. Denn diese hätten darauf vertraut, dass die damals noch gültigen alten Förderbedingungen ohne Staffelung gelten, so Peckruhn.

Für Unmut sorgt die Änderung vor allem auch deshalb, weil sie nach Ansicht des ZDK schon den zweiten ordnungspolitischen Eingriff zu Lasten der Autohäuser darstellt: Vor einem Jahr hatte Bundeswirtschaftsministerium den Händlern bereits einen Mindestnachlass für die Förderung von jungen gebrauchten E-Fahrzeugen in Höhe von 20 Prozent vorgeschrieben.

"Wir können nicht verstehen, dass Anpassungen von Förderrichtlinien vorgenommen werden, ohne das Kraftfahrzeuggewerbe mit seiner Expertise einzubinden", erklärte Peckruhn. Denn letztlich müssten stets die Autohäuser als Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunden die kurzfristigen Änderungen von Richtlinien adaptieren und deren Nachteile ausbaden. "Die fortschreitende Verkomplizierung der Förderrichtlinie sorgt für Intransparenz und unsinnige Bürokratie bei Kunden, Händlern und beim BAFA", schimpft Peckruhn. (aw)

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KOMMENTARE


Mats

17.11.2020 - 13:04 Uhr

Das ist doch keinem Beamten eingefallen, das stinkt nach massiver Lobbyarbeit der Herstellerbanken. Die haben mal in Ihre Bücher geschaut und haben festgestellt, das Sie demnächst von jungen Gebrauchten überrollt werden. Insbesondere BMW beim Mini SE und I3. Wo ist denn der Unterschied, wenn ich das Ding kaufe ist die Mindesthaltedauer nur 6 Monate bei voller Förderung und dann wird man bestraft wenn ich das 18 Monate lease? Finde den Fehler!


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