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EU-Kommission: Diskussion über Händlerrechte neu entfacht

17.04.2012 16:30 Uhr
EU-Kommission
Ein Bericht der EU-Kommission weist auf erhebliche Missstände in der Automobilbranche hin.
© Foto: European Commission

Ein Bericht über "unfaire kaufmännische Praktiken zwischen Unternehmen" weist auf erhebliche Missstände in der Automobilbranche hin. Es besteht Handlungsbedarf, meint die EU-Kommission.

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Der Bericht liest sich wie eine Aufstellung aller Probleme zwischen Händler und Hersteller in der Automobilbranche. Von "Ausnutzung der Verhandlungsmacht" bis "Auferlegung inakzeptabler Anforderungen im Bereich Garantie" ist alles drin, was das Autohändlerleben bisweilen so sauer macht. Man könnte meinen, die EU-Kommission hat jetzt verstanden. Ganz so ist es aber nicht: Es handelt sich nämlich bisher lediglich um eine Auswertung des Europäischen Unternehmens-Testpanels (EBTP), das mehr über "Unfaire kaufmännische Praktiken zwischen Unternehmen" erfahren wollte.

Im Zeitraum vom 14. Juli bis 14. Oktober 2011 hatten Betriebe die Gelegenheit, anonym der EU-Kommission ihr Leid zu klagen (wir berichteten am 18. Juli 2011). Allein 250 Autohändler aus Europa nahmen diese Gelegenheit wahr. Ein Grund für das EBTP eine eigene Auswertung für die Automobilbranche zu machen – eigentlich hatte sich die Befragung an alle Branchen gewandt. 87 Prozent der antwortenden Autohändler gaben an, sich nicht ausreichend gegen unfaire Praktiken der Hersteller geschützt zu fühlen. So steht es im jetzt im Internet veröffentlichten Ergebnisreport.

Für die EU-Kommission besteht deshalb Handlungsbedarf; wie sie reagieren wird, ist allerdings bislang unklar. Für ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann ist es auf jeden Fall schon einmal bemerkenswert, dass sich die Kommission entschlossen hat, eine eigene Auswertung für die Automobilbranche zu machen. "Das zeigt, dass es vielleicht keine gute Entscheidung war, die spezielle Kfz-GVO abzuschaffen und die Schirm-GVO auch für unsere Branche gelten zu lassen. Offenbar herrschen in der Autobranche doch eigene Regeln."

Chancen für europäische Handelsvertreterrichtlinie

Dass sich an dieser Entscheidung aber noch etwas ändern wird, glaubt Woltermann eher nicht. "Die Auswertung des Test-Panels zeigt zwar Handlungsbedarf, jetzt muss aber erst einmal ein Bericht erstellt werden. Dieser ist für das Jahresende angekündigt. Für eine Änderung vor dem 1. Juni 2013, wenn die Schirm-GVO auch für den Autovertrieb gelten wird, ist es also wohl zu spät. Wir gehen aber davon aus, dass sich eventuell später an den rechtlichen Rahmenbedingungen noch etwas ändern kann. Zum Beispiel könnte das die Chancen für die europäische Handelsvertreterrichtlinie erhöhen."

Wie der ZDK und der europäische Verband Cecra weiter mit den Ergebnissen des EBTP umgehen, soll am Dienstag nächster Woche bei der Sitzung der European Car Dealers (ECD) besprochen werden.

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KOMMENTARE


Hans von Ohain

17.04.2012 - 22:44 Uhr

250 Händler haben also teilgenommen. Die können da doch reinschreiben was sie wollen, das zerpflückt ihnen doch jeder durchschnittliche ACEA-Lobbyist als nicht repräsentativ. Ich will erst gar nicht von den schwächlichen Verbänden unserer Branche anfangen. Die Händler selbst graben sich durch ihre Untätigkeit in solchen Dingen das letzte bisschen Wasser ab. Und die jeweilige Gegenseite lacht sich schlapp. Das war im Schadenmanagement so, im Bereich Glasreparatur, im Reifengeschäft und zunehmend auch im Gebrauchtwagengeschäft. Und wer weiß, wo sonst noch.


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