Bundestag und Bundesrat haben im Februar bzw. März 2011 das "De-Mail-Gesetz" verabschiedet. Die bekannten E-Mail-Provider müssen demnach spezielle De-Mail-Dienste einrichten, die im Rahmen einer eigenen und außerhalb des "normalen" E-Mail-Verkehrs liegenden Infrastruktur neue (und für den Nutzer kostenpflichtige) Kommunikationswege eröffnen. Demgemäß ist De-Mail mit der "normalen" E-Mail nicht kompatibel.
Hintergrund ist laut Gesetzgeber, dass der E-Mailverkehr zwar einfach, schnell und preiswert, aber auch unsicher sei. Im Internet könne jeder jede Identität annehmen, und man könne sich nicht sicher sein, dass die eigenen Nachrichten ungelesen, unkopiert und unverändert empfangen werden.
Der Nutzer muss sich aufwändig registrieren und im System anmelden. Die Provider sind verpflichtet, eine Verzeichnis mit allen Usern zu veröffentlichen. Dem kann der einzelne Nutzer allerdings widersprechen. Der sichere Mailverkehr ergibt z.B. für Online-Shops Sinn, die dann ihre Käufer genau identifizieren können, aber auch für Behörden, die durch den elektronischen Versand von Bescheiden und Dokumenten Zeit und Geld sparen können. Ob gerade Shops aber künftig auf Kunden verzichten, die keine De-Mail-Adresse besitzen, ist mehr als fraglich. (es)