UN-Zulassungsregeln für autonome Autos: Mindestens so sicher wie ein Mensch

07.07.2026 10:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mercedes will die neue S-Klasse als Basis für Robotaxi-Dienste zur Verfügung stellen.
Mercedes will die neue S-Klasse als Basis für Robotaxi-Dienste zur Verfügung stellen.
© Foto: Mercedes-Benz

Die Mitglieder der Vereinten Nationen haben sich auf künftige Zulassungsregeln für autonome Autos geeinigt. Die Anforderungen an deren fahrerisches Können sind überschaubar.

Für die Zulassung hochautomatisierter und fahrerloser Autos gibt es nun erstmals einen globalen technischen Rahmen. Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat Vorgaben für die sogenannten Automated Driving Systems (ADS) beschlossen. Sie regeln, welche Nachweise Hersteller erbringen müssen, damit Fahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion künftig eine Genehmigung erhalten.

Gemeint sind Systeme, die die komplette Fahraufgabe übernehmen können – also nicht nur lenken oder bremsen, sondern auch die Umgebung überwachen, Verkehrssituationen bewerten und Fahrentscheidungen treffen. In der Branche spricht man von Fahrzeugen ab Autonomielevel 3 aufwärts – darunter fallen aktuell vor allem Robotaxis und automatisierte Shuttles. Hinzu kommen einige wenige normale Pkw mit hochautomatisierten Fahrfunktionen.

Kern der Zulassung soll künftig nicht ein einzelner bestandener Fahrtest sein, sondern ein mehrstufiger Sicherheitsnachweis. Hersteller müssen zunächst den genauen Einsatzbereich des Systems definieren, etwa Straßentyp, Geschwindigkeit, Wetterbedingungen, geografische Zone oder Verkehrsumfeld. Nur innerhalb dieser Grenzen darf das System überhaupt aktiv sein.

Für die Genehmigung müssen Unternehmen zudem darlegen, dass ihr System mindestens das Sicherheitsniveau eines kompetenten und sorgfältigen menschlichen Fahrers erreicht. Die Behörden sollen diese Angaben nicht nur anhand von Dokumenten prüfen. Vorgesehen ist ein Mix aus Audit, Simulation, Teststreckenversuchen und Erprobung im realen Verkehr.

Auch die Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie Cybersecurity und die Strategie bei Software-Updates werden Teil der Zulassung. Hinzu kommen Anforderungen an die Mensch-Maschine-Schnittstelle: Wenn ein Fahrer das System übernehmen können soll, muss das Fahrzeug rechtzeitig und verständlich warnen und prüfen, ob der Mensch zur Übernahme bereit ist. Bei fahrerlosen Fahrzeugen ohne Fahrerplatz müssen Passagiere zumindest die Möglichkeit haben, einen Stopp anzufordern.

Melde-Pflicht für sicherheitsrelevante Daten

Auch nach der Typgenehmigung bleiben Hersteller in der Pflicht. Die Fahrzeuge müssen sicherheitsrelevante Daten speichern können. Unfälle, kritische Situationen, Systemfehler und sicherheitsrelevante Softwareprobleme sind an die Behörden zu melden. Zusätzlich sind regelmäßige Berichte über Laufleistung, Betriebszeit und Vorfälle vorgesehen.

Die UN-Vorgaben sollen verhindern, dass für automatisierte Fahrzeuge in jedem Land völlig unterschiedliche Zulassungsmaßstäbe entstehen. Die Regelungen müssen aber noch in nationales Recht umgesetzt oder zumindest angewendet werden. Für die Autohersteller ist der Beschluss dennoch bereits ein wichtiger Schritt: Sie bekommen erstmals einen international abgestimmten Katalog dafür, was sie für die Genehmigung fahrerloser Technik nachweisen müssen.


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