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VGT 2024: Schärfere Strafen für Alkohol im Verkehr gefordert

26.01.2024 09:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
Alkohol-Test MPU
© Foto: Seat

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar ging es unter anderem um Fahrerflucht und was mit Autos passiert, deren Fahrer beispielsweise betrunken unterwegs war. Die Fachtagung endete am Freitag mit Gesetzesempfehlungen.

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Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall verursacht, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) empfohlen, wie auf der Abschlusspressekonferenz am Freitag in Goslar mitgeteilt wurde. In diesem Jahr sprachen mehr als 1.700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit. Die Fachtagung ging am Freitag zu Ende.

Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben, lautete die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Voraussetzung solle sein, dass der Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.

In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden, indem etwa eine neutrale Meldestelle eingerichtet werde. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.

Versicherer: Rückmeldefahrten ab 75 Jahren

Nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sollte es für ältere Autofahrer verpflichtende Rückmeldefahrten geben. Damit gemeint sind 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach bei einem Streitgespräch beim Verkehrsgerichtstag. Sie könne sich diese Pflicht beispielsweise ab 75 Jahren vorstellen. Nach Idee des GDV sollten die Ergebnisse der Rückmeldefahrt geheim bleiben und keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis haben.

Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Die Empfehlungen werden immer wieder bei der Gesetzgebung berücksichtigt.

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KOMMENTARE


Reiner L.

26.01.2024 - 19:50 Uhr

Nicht nur Alkoholsünder, sondern auch die Verkehrsteilnehmer, die bei Fahrtrichtungswechsel nicht blinken und die bei roter Ampel auf der Bremse stehen und den Hintermann unnotig blenden, sollte man kräftig zur Kasse bitten.


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