Weiter Goslar oder ab 2020 Leipzig? Diese Grundsatzfrage wird nun in weniger als 24 Stunden geklärt sein!
Zunächst aber wird ab Mittwoch das Branchenjahr wie bisher mit wichtigen Weichenstellungen in Sachen Verkehrsrecht, -politik, -medizin, -psychologie und -technik eingeläutet. Das Programm für den 57. VGT steht seit etlichen Wochen schon fest. Wenn sich also die rund 2.000 erwarteten Teilnehmer ab Mittwoch wieder in Goslar treffen, wird dennoch eine besondere Atmosphäre herrschen: Nach wie vor ist unklar, ob auch der 58. Verkehrsgerichtstag an seinem bewährten Veranstaltungsort ausgerichtet werden oder der Umzug in Richtung Leipzig beschlossen wird.
Kay Nehm tritt als Präsident ab
Ebenfalls wird sich erst im Rahmen der Mitgliederversammlung (Mittwoch ab 17 Uhr im Tagungszentrum des Hotels Achtermann) zu Goslar entscheiden, wer die Nachfolge von Generalbundesanwalt a. D. Kay Nehm als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages antreten und somit die Eröffnungsansprache in der Kaiserpfalz halten wird. Als aussichtsreicher Kandidat gilt Professor Dr. Ansgar Staudinger, Nehms bisheriger Stellvertreter und Vizepräsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft. Als Redner wie immer gesetzt ist dagegen Dr. Oliver Jung, Oberbürgermeister der Stadt Goslar.
Staudinger für Barley
Den Plenarvortrag hält dagegen offensichtlich nicht die ursprünglich angekündigte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, die sich mit dem Thema "Verkehr im Umbruch – Verbraucherschutz vor neuen Herausforderungen" befassen wollte. Stattdessen – so heißt es ganz aktuell auf der Internetpräsenz des VGT – spricht jetzt Prof. Ansgar Staudinger zum Thema "Von zu viel internationalem Flair und zu wenig Betreuung bei Hängematten - Europäisches Reiserecht".
Die Themenschwerpunkte 2019
Ungeachtet aller Personal- und Standortentscheidungen werden am Donnerstag wie gewohnt acht hochrangig besetzte Arbeitskreise (AK) damit beginnen, die jeweiligen Themen für 2019 zu erörtern und am Freitag dazu die jeweiligen Resolutionen zu beschließen. Thema im AK I wird die Punktereform auf dem Prüfstand sein: Haben sich Fahreignungsseminare bewährt, wie geht es mit den Rabatten weiter?
Um strafrechtliche Fragen rund um das automatisierte Fahren dreht sich AK II. Datenschutz vs. Aufklärungspflicht und die Rolle der Automobilindustrie als mögliche strafrechtlich Verantwortliche der Zukunft stehen hier im Fokus der Experten.
AK III befasst sich mit der Frage der Ansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem geleasten bzw. finanzierten Fahrzeug – ist die Haftungsprivilegierung für den nichthaltenden Kfz-Eigentümer berechtigt?
Wie Personenschäden künftig abgefunden werden sollen, wird in AK IV diskutiert. Bestehen gesetzliche Ansprüche, wie hoch fällt die Abzinsung aus, welche Haftungsfallen sind denkbar?
Im Spannungsfeld zwischen Prävention und Repression befindet sich der AK V zum Thema Alkolock, der auf internationale Erfahrungen mit entsprechenden
Wegfahrsperren zurückgreifen wird.
Ob Notbrems- und Abbiegeassistenten ausreichend sind, um Lkw- und Busunfälle zu vermeiden, damit beschäftigt den AK VI. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Dieselfahrverbote wird dagegen in AK VII unter die Lupe genommen: Sind Fahrverbote verhältnismäßig und ist eine kostenfreie Nachrüstung ein realistisches Ziel, lauten hier die Leitfragen.
Traditionsgemäß behandelt der AK VIII eine Thematik aus dem Bereich Schifffahrt: Brandschutz auf Seeschiffen – weltweit eine Herausforderung lautet dieses Jahr die behandelte Losung. Zusätzlich geht es im AK VIII auch um neue Sicherheitsstandards und sogar Unfallmanagement auf hoher See. (kt/wkp)