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Anwaltauskunft: "Unfallkameras sind ein rechtliches Risiko"

26.01.2016 00:05 Uhr
Anwaltauskunft: "Unfallkameras sind ein rechtliches Risiko"
Sie sind klein, handlich, es gibt sie in unterschiedlichsten Bauformen und sie passen für gewöhnlich auch unter den Rückspiegel an der Windschutzscheibe: Dashcams. Die Polizei kann sie im Bedarfsfall beschlagnahmen, wodurch die kleinen Zeugen auch gegen ihre Besitzer Verwendung finden können.
© Foto: Archiv Presse + PR Pfauntsch

Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern. Die Nutzung der kleinen Kameras ist aber weiterhin ein rechtliches Risiko vor allem im Dauerbetrieb. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft unmittelbar vor Beginn des Verkehrsgerichtstages, bei dem dieser elektronische "Zeuge" stark im Medien-Fokus stehen wird.

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"Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wer die Kamera in seinem Auto montiert, sollte sie deshalb "nur bei einem konkreten Anlass" einschalten. "Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstößt nämlich nicht gegen die geltenden Gesetze", urteilt Walentowski. Nutzer sollten aber beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen.   (wkp)

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