"Wer eine Autofahrt mit einer Dashcam dauerhaft dokumentiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz", erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wer die Kamera in seinem Auto montiert, sollte sie deshalb "nur bei einem konkreten Anlass" einschalten. "Wer wegen einer bevorstehenden Gefahrensituation die Dashcam einschaltet, verstößt nämlich nicht gegen die geltenden Gesetze", urteilt Walentowski. Nutzer sollten aber beachten, dass die Aufnahmen auch gegen den Fahrer selbst benutzt werden können. Die Polizei kann im Falle eines Unfalles die Dashcam sicherstellen. (wkp)
Anwaltauskunft: "Unfallkameras sind ein rechtliches Risiko"

Dashcams sind derzeit ein Verkaufsschlager bei Autofahrern. Die Nutzung der kleinen Kameras ist aber weiterhin ein rechtliches Risiko vor allem im Dauerbetrieb. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft unmittelbar vor Beginn des Verkehrsgerichtstages, bei dem dieser elektronische "Zeuge" stark im Medien-Fokus stehen wird.