Im Sinne einer Bestandsaufnahme befasste sich der AK V zunächst mit den unterschiedlichen Arten von Elektrokleinstfahrzeugen und der Mitte 2019 dazu in Kraft getretenen Verordnung. Konkret ging es um die Frage, ob die vorhandenen Regelungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer ausreichend sind und ob eine zusätzliche Regelung für die Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange – welche durch die bisherige Verordnung ausdrücklich nicht erfasst werden – sinnvoll sein könnte. Auch Aspekte der Verkehrssicherheit, der Infrastruktur und der Versicherungspflicht sollten hinterfragt werden.
In einem zweiten Schritt wurden durch einen Blick auf das Ausland dort gewonnene Erfahrungen und Umsetzungsmöglichkeiten in die Betrachtung einbezogen, um festzustellen, inwieweit für das Inland ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht und ggf. welche Lösungsansätze sich anbieten.
Verleihfirmen müssen zu Nutzungsregeln informieren
In seiner Schlussresolutuion hielt der Arbeitskreis folgende Empfehlungen fest:
1. Der Arbeitskreis stellt fest, dass in vielen Bereichen die für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen geltenden Regeln zu wenig bekannt sind beziehungsweise nicht hinreichend beachtet werden. Dieses gilt insbesondere für die Frage der geltenden Promillegrenzen, der zu nutzenden Verkehrsflächen und der zulässigen Fahrzeuge. Der Arbeitskreis setzt sich daher nachdrücklich für mehr Öffentlichkeitsarbeit, vor allem durch Information und Aufklärung auch durch Verleihfirmen, ein.
2. Der Arbeitskreis hält einen Ausbau der für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge erforderlichen Infrastruktur für unabdingbar, insbesondere der Radverkehrsinfrastruktur.
3. Der Arbeitskreis fordert eine verbindliche Ausrüstung künftiger einspuriger, im Stehen gefahrener Elektrokleinstfahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern.
4. Der Arbeitskreis hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Legalisierung weiterer Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere ohne Lenkstange, für nicht sinnvoll. Er empfiehlt eine weitere Beobachtung unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland.
5. Der Arbeitskreis stellt fest, dass für die Verkehrssicherheit eine effektive Verfolgung von Verkehrsverstößen erforderlich ist. Zu diesem Zweck muss auch gewährleistet sein, dass die Verleihfirmen die dazu notwendigen Nutzerdaten erfassen und den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.
6. Der Arbeitskreis hält die derzeitige Abstellpraxis der Leih-E-Scooter für nicht akzeptabel. Er ist der Auffassung, dass es verbindlicher Vorgaben für Abstellplätze bedarf. Der Arbeitskreis fordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.
7. Der Arbeitskreis setzt sich mehrheitlich für die Einführung einer Prüfbescheinigung zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges als Kraftfahrzeug ein. (wkp)