Im Bereich der Rechtspflege möchte Kindermann den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger verteidigen und stärken. Die Anwaltschaft sieht sie vor großen Herausforderungen. Es sei ihr "eine Ehre, mich als Präsidentin des DAV für die Belange der Anwaltschaft und damit für den Rechtsstaat einsetzen zu können", sagte sie unmittelbar nach ihrer Wahl. Für sie sei eine starke Anwaltschaft in einem Rechtsstaat unerlässlich. Der DAV werde sich den Herausforderungen für die Anwaltschaft stellen.
"Den Rechtsstaat leben und verteidigen"
"Die Anwaltschaft braucht aber auch eine auskömmliche Vergütung", betonte sie. Daher sei es wichtig, dass die RVG-Anpassung zügig komme. Auch die vom DAV angestoßene Reform des anwaltlichen Berufsrechts gehöre zu ihren ersten Zielen. Hilfreich ist dabei, dass ihre beruflichen Schwerpunkte unter anderem im anwaltlichen Berufsrecht und im Vergütungsrecht liegen. "Für die Anwaltschaft ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Recht haben. Wir müssen bestehende oder sich entwickelnde Schranken erkennen und bekämpfen. Nur so kann der Rechtsstaat gelebt und verteidigt werden", so die Bremer Anwältin weiter.
Herausforderung Digitalisierung
Zu den größten Herausforderungen für die Anwaltschaft zählt Kindermann den Wandel des Marktes für Rechtsdienstleistungen und die Digitalisierung. "Es ist der Anwaltschaft vorbehalten, Lösungen für einen konkreten Rechtsfall zu entwickeln und die Durchsetzung eines Rechtes zu begleiten", so Kindermann. Durch die leicht verfügbaren abstrakten rechtlichen Informationen werde eine individuelle Rechtsprüfung nicht entbehrlich. Sie erachte es als notwendig, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen und Studierende sowie Referendarinnen und Referendare für den Anwaltsberuf zu begeistern.
"Erfahrungen von allen Seiten nutzen"
"Anwaltliches Gesellschaftsrecht und digitale Arbeitsmöglichkeiten werden Wege aufzeigen, wie sich Familie und Beruf besser verbinden lassen", so die neue DAV-Präsidentin. Bei der Führung des Verbandes werden ihr ihre mehr als 25-jährige Anwaltstätigkeit und die damit gewonnenen Erfahrungen helfen. Dabei gehe es ihr darum, unterschiedliche Standpunkte konstruktiv für alle Beteiligten zu einer tragfähigen Lösung zu verbinden. "Mehr als 200 Anwaltsvereine vor Ort sowie die Landesverbände, Auslandsvereine, Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse und eine engagierte Geschäftsstelle bringen ihre vielfältige Erfahrung in die Arbeit des DAV ein", betonte Kindermann. Darauf freue sie sich.
Die neue DAV-Präsidentin dankte ihrem Amtsvorgänger, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg für seinen knapp vierjährigen Einsatz. Sein Amt stellte er mit Ablauf des 1. März 2019 zur Verfügung. Kindermann dankte außerdem dem früheren Präsidenten, RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der als Mitglied des DAV-Präsidiums übergangsweise die Führung des DAV koordiniert hatte.
Führungsfrau mit Kampfsport-Ausbildung
Edith Kindermann, eine begeisterte Volleyballspielerin und Karateka, ist 56 Jahre alt und seit 1992 Rechtsanwältin. 1999 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 ist sie auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Ihr ehrenamtliches Engagement begann im Vorstand des Bremischen Anwaltsvereins. Seit 2005 ist sie Vorsitzende des DAV-Ausschusses RVG und Gerichtskosten, seit 2011 Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht. Ferner engagiert sie sich in zahlreichen DAV-Arbeitsgemeinschaften. Dem Vorstand des DAV gehört sie seit 2009 an, dem Präsidium seit dem Jahr 2011.
Das neue DAV-Präsidium auf einen Blick
Im Anschluss an die Wahl Kindermanns erfolgte zusätzlich die Neuwahl des DAV-Präsidiums. Es setzt sich wie folgt zusammen: RAin Pia Eckertz-Tybussek, Köln (Vizepräsidentin), RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn (Vizepräsident), RA Martin Schafhausen, Frankfurt (Vizepräsident), RA und Notar Herbert Peter Schons, Duisburg (Vizepräsident), RAin Dr. Claudia Seibel, Frankfurt (Vizepräsidentin) und RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Köln (Vizepräsidentin). Außerdem gehören dem Präsidium nach der Satzung die ehemaligen Präsidenten RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel, und RA und Notar Ulrich Schellenberg, Berlin, an. (wkp)