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E-Mobilität: Schadeneinschätzung bei der Reparaturannahme

29.08.2022 04:56 Uhr
E-Mobilität: Schadeneinschätzung bei der Reparaturannahme
Bereits bei Annahme eines HV-Autos muss ein geschulter Werkstatt-Mitarbeiter durch Vorprüfung beurteilen, ob das Fahrzeug in den "normalen" Reparaturkreislauf eingebracht werden kann oder auf einen Quarantäneplatz zu verbringen ist.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Die Gefährdungsbeurteilung in Werkstätten ist bereits seit Jahren obligatorisch und Bestandteil jeder Arbeitsplatzbeschreibung. Ein besonderes Augenmerk kommt dieser Beurteilung auf die Betriebe auch im Zusammenhang mit der Elektromobilität zu.

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Zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung des Hochvolt-Arbeitsplatzes im Betrieb muss das auf HV-Fahrzeuge geschulte Personal auch bei Annahme eines HV-Fahrzeuges eine kurze Gefährdungsbeurteilung über das zu reparierende HV-Fahrzeug abgeben, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug sicher in den Reparaturkreislauf der Werkstatt eingebracht werden kann oder auf einen Quarantäneplatz verbracht werden muss.

Die Beurteilung eines unfallbeschädigten HV-Fahrzeugs setzt in jedem Fall geschultes Personal voraus. Die Mindestanforderung ist hierfür eine Schulung als "2S" nach DGUV-Information 209-093.

Um hier die Karosserie-Fachbetriebe zu unterstützen und dem geschulten Personal die Einschätzung des unfallbeschädigten HV-Fahrzeuges zu erleichtern, hat der ZKF, gemeinsam mit anderen Institutionen, ein Dokument für die "Beurteilung von verunfallten HV-Fahrzeugen" sowie ein "Flussdiagramm für den Ablauf einer Unfallreparatur eines HV-Fahrzeugs" entwickelt.

Diese Dokumente stehen allen ZKF-Mitgliedern ab sofort auf der ZKF-Webseite im geschützten Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt "Technik" zur Verfügung. Rückfragen beantwortet in der ZKF-Geschäftsstelle Michael Zierau.

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