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Energiekosten: BFL und WWU raten zur Stundenverrechnungssatz-Überprüfung

24.12.2022 03:20 Uhr | Lesezeit: 6 min
Energiekosten: BFL und WWU raten zur Stundenverrechnungssatz-Überprüfung
Im Gleichklang appellieren sowohl BFL, als auch WWU an ihre Mitgliedsbetriebe, dringend ihre eigene Kostensituation zu überprüfen und in Folge davon gegebenenfalls auch ihre Kal.kulationen und Stundenverrechnungssätze neu anzupassen.
© Foto: Logos BFL u. WWU

Bis zu achtmal so hohe Energiekosten wie vor den diesjährigen Preisexplosionen zwingen vor allem das Fahrzeuglackierhandwerk zum Handeln. Die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) und die Werkstatt-Werte-Union e.V. (WWU) fordern deshalb ihre Mitgliedsbetriebe zur Überprüfung ihrer Kalkulationen und Anpassung der Stundenverrechnungssätze auf.

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"Das Fahrzeuglackierhandwerk ist von der Energiepreisentwicklung besonders hart betroffen. Die handwerkliche Reparatur und die Prozesse der Fahrzeuglackierung verursachen einen immensen Strom-, mehr aber noch einen exorbitant hohen Gasverbrauch", halten BFL und WWU in einer offiziellen Presseverlautbarung fest.

Der Grund für dieses Vorgehen wird ebenfalls deutlich angesprochen: "Die Energieabrechnungen liegen bei einer bis zu achtfachen Preiserhöhung gegenüber dem kalkulierten Preis vor der Krise. Daher müssen Betriebe handeln – dazu gehört auch eine Umlage der gestiegenen Kosten auf die Stundenverrechnungssätze."

Der höchste Energieaufwand resultiere aus der Lackierung von Fahrzeugen. Und "auch wenn im Markt bereits Lacktechnologien existieren, die für den Trockenprozess der finalen Lackschicht weniger Energie benötigen", bleibe der eigentliche Prozess des Lackiervorganges für eine Fahrzeugreparaturlackierung unverändert energieintensiv.
Unternehmer müssten deshalb die "Kostenspirale im Blick behalten und ihre Kosten anhand der monatlichen Summen- und Saldenliste bzw. betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) jetzt erst recht genau analysieren – und ggf. ihre Kalkulation anpassen".

Stundenverrechnungssatz überprüfen – wie vorgehen?

Einige Tipps, wie Betriebe ihre Kalkulation zumindest schon mal überschlägig prüfen können, ohne dass sie gleich zu einer detaillierten Ergebnisrechnung greifen müssen, werden ebenfalls gegeben:

1. Ziehen Sie einen Soll-Ist-Vergleich des Durchschnittsverbrauchs an Energiekosten der Vergangenheit (Strom, Gas, Wasser, Heizung etc.) in kWh. Sie finden diese Kosten bspw. im DATEV-Kontenrahmen SKR03 ab Konto 4230 und im SKR 04 ab Konto 6320

2. Schlüsseln Sie den Verbrauch nach den letzten zwei, drei Jahren, bei unterjähriger Betrachtung ggf. auch nach Monaten/Quartalen

3. Stellen Sie fest, wieviel Euro der Preisanstieg beträgt (pro kWh in Euro als Differenz von Neuvertrag gegenüber Altvertrag)

4. Berechnen Sie die neue Gesamtbelastung in Euro pro Jahr/Monat auf Basis des Neu-vertrags für Energie (nicht nur die Mehrkosten)

5. Aktualisieren Sie die Berechnung der direkt verrechenbaren (produktiven) Kapazität Ihres Betriebes in Stunden 2022 bzw. 2023, die Sie am Markt verkaufen können.
– Diese Gesamtkapazität kann bspw. schon allein aufgrund eines höheren Krankheitsstandes Ihrer Gesellen variieren.
– Ziehen Sie auch hier einen Vergleich der Gesamtstunden über die letzten zwei, drei Jahre.
– Dividieren Sie die bisherige Belastung nur aus Energiekosten durch die bisherige Kapazität in Stunden. So erhalten Sie die bisherige Belastung aus Energiekosten in Euro/Std. – für die letzten zwei, drei Jahre.
– Dividieren Sie anschließend die neue Belastung aus Energiekosten durch Ihre aktualisierte Kapazität in Stunden. So erhalten Sie die neue Energiekostenbelastung in Euro/Std. Die Differenz zwischen den Beträgen für die Vergangenheit und die aktuelle Situation zeigt Ihnen den Mehrbetrag, den Sie Ihrem Stundenverrechnungssatz zuschlagen müssen, um die Energiepreisentwicklung abzufangen.

6. Berechnen Sie auf die gleiche Weise weitere gestiegene Kosten (bspw. Versicherungen).

7. Betrachten Sie nach der Berechnung kritisch, ob der angepasste SVS die (evtl. auch nur regionale) Preisverteuerung wirklich deckt und zusätzlich noch Ihre Gewinnmarge bietet.

Ausblick und Fazit

Niemand könne es korrekt prognostizieren, aber man müsse "damit rechnen, dass sich die Entwicklung auf dem Energiemarkt in den kommenden Jahren nicht unbedingt entspannt und dazu möglicherweise auch noch regionale Unterschiede hinzukommen", sagen BFL und WWU übereinstimmend.

Als Fazit halten die beiden Werkstatt-Lobbyisten fest: "Betriebe müssen regelmäßig(er) und kontinuierlich ihre Kosten analysieren und Kostenrechnung betreiben, um den Stundenverrechnungssatz anzupassen. Dazu gehört auch der wiederholte Konditionencheck bestehender Verträge. Und nicht zu vergessen: Kostenlose Serviceleistungen, wie z. B. der Ersatzwagen, sind durchsteigende Beschaffungs- und Unterhaltskosten. Diese sind ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen oder zu streichen. Musterschreiben und ein Excel-Tool zur Berechnung der Mehrkosten aus Gas und Strom sind bei den Verbänden erhältlich."

Fakten zur BFL und der WWU

Die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer wahrt die Interessen der Fachbetriebe für Fahrzeuglackierung innerhalb des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz und gegenüber Dritten. Dazu gehören die Bereiche Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Evaluierung von Applikationsverfahren, Lackprodukten und die Analyse von Arbeitsprozessen in den Lackierfachbetrieben. Die Einbindung in die für Fahrzeuglackierer relevanten Gesetzgebungs- und Normungsverfahren ist ebenfalls Teil der BFL-Aufgaben. In Verbindung mit dem Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) werden die Mitgliedsbetriebe in technischen Fragestellungen sowie bei der Kalkulation unterstützt. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz umfasst 300 regionale Innungen und 17 Landesinnungsverbände. Er vertritt 39.610 Maler- und Lackiererbetriebe mit 17,6 Mrd. Euro Gesamtumsatz, davon ca. 3.500 Fahrzeuglackierbetriebe.

Die Werkstatt-Werte-Union e.V. (www.wwunion.de) mit Sitz in Hanau setzt sich zusammen aus Inhabern von Karosserie- und Lackierfachbetrieben, Autohäusern, Werkstätten, die in der Unfallinstandsetzung mit Großkunden kooperieren (z. B. Versicherungen, Flotten und/oder Schadenlenkern). Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Betriebe.

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