ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk und GTÜ-Geschäftsführer Robert Köstler regten bei der Unterredung an, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Arbeiten wieder aufzunehmen bzw. fortzuführen, um Klarheit über die möglichen Änderungen im Rahmen der technischen Kraftfahrzeugprüfung zu erhalten.
Partnerschaft zwischen Autohaus und Prüforganisation "unabdingbar"
Wichtig für beide Seiten sei vor allem die Fortsetzung der Zusammenarbeit im amtlichen Bereich. Für die Zukunft jedes einzelnen Kfz-Betriebes sei es trotz steigender Anforderungen an Prüfmittel und -prozesse als Prüfstützpunkt unabdingbar, Partner der Prüforganisationen bei der Durchführung der Hauptuntersuchung zu bleiben.
Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten läuft (zu) schleppend
Beide Organisationen treibe außerdem das Thema "Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Ressourcen der Fahrzeughersteller für Dritte" im Rahmen der EU-Gesetzgebung um. Trotz zahlreicher Initiativen gehe der Prozess hier nur schleppend voran. Beide Organisationen setzen sich deshalb für eine "offene, interoperable Schnittstelle im Kraftfahrzeug" ein, "mit der es möglich ist, die Hauptuntersuchung zukunftssicher zu gestalten und neue Mehrwerte für den Kunden zu kreieren". Ziel müsse es sein, "dass sowohl der GTÜ-Prüfingenieur als auch der Kfz-Meisterbetrieb dem Autofahrer als seine Dienstleister dauerhaft präsent sind". (wkp)