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Gesetzlicher und privater Schutz: Der kleine feine Unterschied im Falle eines Unfalls

23.08.2019 21:22 Uhr
Gesetzlicher und privater Schutz: Der kleine feine Unterschied im Falle eines Unfalls
Ein Unfall ist schnell passiert, dessen Folgen können langwierig und finanziell belastend sein. Bei Berufsunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf; wer aber einen Rundumschutz haben möchte, sollte zusätzlich mit einer privaten Police Vorsorge treffen.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Bei einem Schadensfall kommen sowohl gesetzliche, als auch private Unfallversicherungen auf. Dennoch gibt es auch hier Unterschiede. Die Experten von der ARAG sagen, welche das sind.

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Die gesetzliche Unfallversicherung, kurz GUV, gibt es bereits seit 1884. Otto von Bismarck führte sie verpflichtend ein, um Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Krankheiten abzusichern. Und so ist es auch heute noch. Unfälle, die jedoch in der Freizeit geschehen, werden hingegen nur von einer freiwilligen privaten Unfallversicherung (PUV) abgedeckt. Grundsätzlich können Versicherte gleichzeitig Leistungen aus beiden Unfallversicherungen erhalten. Für wen ist aber welche Versicherung sinnvoll? Die ARAG Experten geben einen Überblick:

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die GUV ist im Siebten Sozialgesetzbuch verankert und damit integraler Bestandteil der Sozialversicherung. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Haftung der gesetzlichen Variante beschränkt sich auf Arbeitsunfälle oder Unfälle, die sich auf direktem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ereignen. Hier betonen die ARAG Experten, dass Umwege nicht versichert sind: So ist beispielsweise der schnelle Einkauf im Supermarkt auf dem Weg zur Arbeit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Träger der GUV sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Gezahlt wird für die Wiederherstellung der Arbeitskraft, also für medizinische Behandlungen, Reha, häusliche Krankenpflege und z. B. Umschulungen. Auch eine Unfallrente wird bei Erwerbsminderung gezahlt. Eine Zahlung von Schmerzensgeld ist allerdings ausgeschlossen. Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab. Während auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder gesetzlich unfallversichert sind, müssen sich Hausfrauen, Unternehmer oder Selbstständige privat versichern.

Die private Unfallversicherung

Im Gegensatz zur GUV deckt die private Unfallversicherung ausschließlich Unfälle und keine Krankheiten oder Krankheitsfolgen ab. Dabei sichert sie aber auch Unfälle ab, die sich in der Freizeit ereignen, etwa beim Sport, im Haushalt oder auf privaten Veranstaltungen. Der Versicherungsschutz ist weder örtlich noch zeitlich begrenzt. Er gilt rund um die Uhr und weltweit. Dabei kann eine private Unfallversicherung als Ergänzung zur GUV oder als Ersatz abgeschlossen werden. Die Leistungen und Konditionen können zum Teil frei vereinbart werden. So können Versicherungsnehmer zusätzliche Leistungen wie z. B. Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder kosmetische Eingriffe integrieren.   (wkp)

© Foto: Walter K. Pfauntsch
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