Pünktlich zum 1. Oktober tritt für alle Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko-Neuverträge die Typklassen-Einstufung 2005/2006 der deutschen Versicherer in Kraft. Ab 1. Januar 2006 werden dann auch die bestehenden Verträge entsprechend neu taxiert. Für die meisten Autofahrer wird sich dieses Mal allerdings nur wenig ändern: Rund zwei Drittel aller Modelle behalten in der Kraftfahrt-Haftpflicht ihre bisherige Typklasse. Verschlechterungen oder auch Verbesserungen um zwei oder mehr Klassen betreffen insgesamt nicht einmal zwei Prozent der Fahrzeuge. Ein ähnliches Bild bietet sich auch in der Kasko-Versicherung: Für 65 Prozent wurde die aktuelle Einstufung bestätigt. Vor allem in der Teilkasko bringt die seit 2002 eingeführte neue Struktur damit eine deutliche "Beruhigung" der Umstufungen, die in früheren Jahren durchaus einen Sprung um sechs oder mehr Typklassen machten und den Haltern etwa von diebstahlgefährdeten Sportwagen zuweilen arg auf den Geldbeutel schlugen. Hauptgrund dafür, dass derartige Ausreißer jetzt kaum mehr auftauchen, ist die Umstellung von der Einjahres- auf eine Dreijahresstatistik zur Berechnung der Voll- und Teilkasko-Typklassen. Gewinner: Vergleichsweise "große" Verbesserungen gibt es laut GDV ab 1. Oktober bzw. 1. Januar 2006 beispielsweise für folgende Modelle: Mini Cooper S 1.6, 120 kW (minus vier Typklassen in KH), Renault Scenic 1.9 DCI, 88 kW (minus drei in KH), MB SLK 200, 120 kW (minus vier in VK), Citroën C3 Pluriel 1.6, 80 kW (minus drei in VK) sowie den Porsche Boxster 150 kW (minus drei in TK) und den Volvo V40 Kombi mit 103 kW (minus zwei in TK). Verlierer: Verschlechterungen können auf der anderen Seite Modelle aufweisen wie etwa der Alfa Romeo GTV, 110 kW und der Hyundai Accent 1.3 STH, 55 kW (jeweils plus drei in KH), der Mazda 3 FLH 1.6, 77 kW (plus vier in VK), der Opel Astra H-CC 1.6, 77 kW (plus drei in VK) sowie der VW Passat Variant 1.8 T, 110 kW (plus drei in TK) und der VW Golf IV 1.9 SDI, 50 kW (plus zwei in TK). (nw)
Kaum Veränderungen bei neuen Typklassen
65 Prozent der Vollkasko versicherten Fahrzeuge bleiben ohne Umstufungen