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Mobil in Deutschland e.V.: Automobilclub klagt gegen "rein ideologische Verkehrspolitik"

14.06.2021 04:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mobil in Deutschland e.V.: Automobilclub klagt gegen "rein ideologische Verkehrspolitik"
Die Klage von Dr. Michael Haberland gegen die Münchner Verkehrspolitik fand vergangene Woche große Beachtung in den Medien.
© Foto: Mobil in Deutschland e.V.

Dem Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. geht die fahrradfreundliche Politik der rot-grünen Rathausmehrheit in München entschieden gegen den Strich. Am Mittwoch reichte er deshalb gegen mehrere konkrete Maßnahmen eine von den Medien viel beachtete Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht ein.

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Nach Ansicht des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. sind die Folgen der neu ausgewiesenen Radwege in München tagtäglich spürbar: "Die Autofahrer stehen massiv im Stau und verlieren wertvolle Zeit durch Stop-and-Go-Verkehr. Genau neben ihnen ruht der ehemalige Pop-Up-Radweg mit vereinzelten Radfahrern, der jetzt durch Weißmarkierung von einer Autospur zum dauerhaften Radfahrstreifen umfunktioniert wurde." Diese "von Grün-Rot gewollte Umgestaltung" sei bereits in drei Straßenzügen im Stadtgebiet umgesetzt worden und zwinge tausende Autofahrer tagtäglich in den Stau. "Das schadet der Mobilität, den Menschen und der Umwelt."

Der Münchner Dr. Michael Haberland, der auch als Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. aktiv ist, hat dazu am vergangenen Mittwoch, dem 9. Juni 2021, Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht. Im Detail geht es um die neuen Radwege in der Rosenheimer Straße, der Elisenstraße und der Theresienstraße, die seit kurzem fertig gestellt wurden. Ziel der Klage ist die Wiederherstellung der Mobilität und die Vermeidung von unnötigen Staus in den benannten Straßen. Vertreten wird Haberland dabei durch Rechtsanwalt Christian Langgartner aus München.

Priorisierung von 3 Prozent aller Verkehrsteilnehmer

Von Anfang an bezweifelte der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. die Sinnhaftigkeit und den Nutzen dieser Radwege, die zu Lasten von Fahrspuren oder Parkplätze entstanden sind. "Die Interessen der Autofahrer, die gerne staufrei von A nach B kommen möchten, werden von der Stadtregierung überhaupt nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, der Stau ist gewollt. Stattdessen wird der Radverkehr ohne Rücksicht auf Verluste priorisiert, der aber in München noch nicht einmal 3 Prozent des Gesamtverkehrs ausmacht. Das ist reine Ideologie und keine realitätsnahe Verkehrspolitik", so Haberland.

Er geht in seiner Klage von einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung aus. Weder läge eine ausreichende Gefahrenlage vor, noch seien die damaligen Pop-Up-Radwege im letzten Jahr von der Landeshauptstadt repräsentativ und ausreichend evaluiert worden. Die Erhebung sei teilweise in den Ferien und zu Pandemiezeiten erfolgt, in denen das Verkehrsaufkommen deutlich reduziert war.

"Es ist davon auszugehen, dass sich das Stauaufkommen nach der Pandemie deutlich erhöhen wird und dies, obwohl München ohnehin schon Staustadt Nr. 1 in Deutschland ist", prognostiziert Haberland. Das zeige unter anderem die INRIX Studie, die im März 2021 veröffentlicht wurde. Demnach verloren Autofahrer 2020 insgesamt 65 Staustunden in München. "Der Verkehr in München wird kollabieren, Millionen Autofahrer werden in einen unnötigen Stau gezwungen. Hier möchte ich nicht tatenlos zusehen, wie grüne Politik eine Stadt zugrunde richtet. Wir brauchen ein Miteinander in der Verkehrspolitik und kein Gegeneinander." (fi)

"Begleitschutz" durch RA Christian Langgartner (l.): Mobil in Deutschland Präsident Haberland beim Einwurf seiner Klage am Bayerischen Verwaltungsgericht München.
© Foto: Mobil in Deutschland e.V.
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