Ist ein Abschleppunternehmen gerade dabei, ein Kraftfahrzeug zu entfernen, kann der Parksünder verlangen, dass ihm sein Pkw an Ort und Stelle ausgehändigt wird. Laut den Rechtsexperten des ADAC gilt dies sogar dann, wenn das Auto bereits am "Haken hängt und zum Abtransport bereit ist". Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die ursächliche Störung des Verkehrs unverzüglich abgestellt wird und das erneute Abladen des Fahrzeugs keine weitere Beeinträchtigung verursacht. Bezahlen muss der Falschparker natürlich dennoch: Der ADAC unterstrich, dass neben der Geldbuße und Verwaltungskosten in jedem Fall auch die An- und Abfahrt des Abschleppunternehmens in Rechnung gestellt werden – egal, ob der Wagen tatsächlich versetzt wird oder nicht. (kt)
Recht: Fahrer darf Abschleppen verhindern

Ein Verkehrsteilnehmer muss nicht tatenlos zusehen, wie sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Die entstandenen Kosten hat er allerdings dennoch zu tragen.