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Statistik: 65 Prozent aller E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Großstädten

15.05.2023 04:57 Uhr | Lesezeit: 6 min
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E-Scooter-Unfälle ereignen sich schwerpunktmäßig in Großstädten ab 100.000 Einwohnern. Erschreckend dabei ist die rasante Zunahme bei verletzten und auch getöteten Nutzer:innen von E-Scootern im Vergleich zu Nutzenden anderer Fortbewegungsmittel.
© Foto: Grafik Destatis

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden, stieg im Vorjahr um 49 Prozent stark an. Häufigste Unfallursachen sind falsche Fahrbahnnutzung und Alkohol. 40 Prozent aller verunglückten E-Scooter-Nutzenden waren zudem jünger als 25 Jahre.

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E-Scooter sind aus dem Straßenbild der Großstädte in Deutschland nicht mehr wegzudenken, entsprechend geschieht ein Großteil der Unfälle mit den auch E-Roller genannten Elektrokleinstfahrzeugen in urbanen Zentren. Im Jahr 2022 wurden 64,9 Prozent der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Bei Unfällen mit Pedelecs (28,8 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (44,0 %) war der Anteil deutlich geringer. Gut zwei von fünf E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden (41,4 %) spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohner ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es nur 11,7 Prozent, bei Fahrrädern ohne Motor 25,9 Prozent.

Mehr als doppelt so viele E-Scooter-Verkehrstote

Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2022 in Deutschland 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 49 Prozent mehr als im Jahr zuvor (5.535 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 11 Menschen ums Leben; 2021 waren es noch 5 Todesopfer. 1.234 Menschen wurden 2022 schwer verletzt und 7.651 leicht. Mehr als 80 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 10 der 11 Todesopfer. Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gab es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (2.312) und Bayern (1.119), die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (66) und Thüringen (42).

Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

Falsche Fahrbahnnutzung

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, in 8.497 Fällen Fehlverhalten. Der häufigste Vorwurf war mit einem Anteil von 18,6 Prozent die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Alkohol als merkliche Unfallursache

Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (18,0 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 8,2 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 7,8 Prozent. Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer (7,2 %).

Verunglückte E-Scooter-Fahrende vergleichsweise jung

Verunglückte E-Scooter-Fahrende gibt es in allen Altersgruppen, die meisten sind jedoch eher jünger: Im Jahr 2022 waren 80,7 Prozent von ihnen jünger als 45 Jahre, 40,2 Prozent waren jünger als 25 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,3 Prozent der E-Scooter-Nutzenden, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil in dieser Altersgruppe mit 19,9 Prozent deutlich höher. Gleichzeitig war nur die Hälfte (48,6 %) von ihnen jünger als 45 Jahre, nur 23,9 Prozent waren nicht älter als 25 Jahre.

Ein Drittel E-Scooter-Unfälle durch Crash mit einem Pkw

Von den 8.260 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2022 waren 2.994 (36,2 %) Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. 5 der 10 getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. 41,9 Prozent aller verletzten E-Scooter-Fahrenden waren auf Alleinunfälle zurückzuführen.

An mehr als der Hälfte (5.266) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (3.230 Unfälle). Gut ein Drittel (37,2 %) der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw. Zum Vergleich: An 216 E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,5 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.

Unfälle mit Personenschaden deutlich gestiegen

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2022 registrierte die Polizei insgesamt 288.000 Unfälle mit Personenschaden, lediglich an 2,9 Prozent war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. 2021 war der Anteil mit 2,1 Prozent allerdings noch etwas geringer.

Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2022 hat die Polizei deutschlandweit rund 97.000 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren, das war ein Drittel (33,7 %) aller Unfälle mit Personenschaden. 470 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 15.925 wurden schwer verletzt, 81.269 leicht.

Der rechtliche Rahmen für E-Scooter

E-Scooter sind erst seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen. (fi/wkp)

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