Leihscooter: Hauptproblem Rücksichtslosigkeit und hohe Schadenquote

17.08.2026 11:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Wegen rasch wachsender Probleme und Schäden vor allem mit Leihscootern soll im Rahmen einer künftig vorgesehenen Gefährdungshaftung grundsätzlich der Nachweis genügen, dass der Schaden beim Betrieb eines E-Scooters entstanden ist – und nicht der Geschädigte nachweisen müssen, dass die Fahrerin oder der Fahrer eines E-Scooters den Schaden schuldhaft verursacht hat.
© Foto: GDV, © Canetti/Getty Images

Der E-Scooter-Bestand in Deutschland steigt auf 1,66 Millionen. Versicherern und Unfallforschern machen allerdings auch die dramatisch steigenden. Unfallzahlen Sorgen – insbesondere die vielen Schaden von Leih-Scootern. Angestrebt wird deshalb eine Neuregelung der Haftungsregeln, die vergleichbar zu anderen Kraftfahrzeugen ausfallen soll.

Immer mehr Menschen nutzen einen eigenen E-Scooter. Nach den Kfz-Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren Ende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert. 2022 waren es noch knapp 764.000. Besonders stark ist der Bestand privater Fahrzeuge gewachsen. Rund 1,36 Millionen und damit vier von fünf E-Scootern befinden sich inzwischen in Privatbesitz.

"E-Scooter haben sich für viele Menschen als Verkehrsmittel für kurze Wege etabliert. Sie sind vergleichsweise günstig, benötigen wenig Platz und lassen sich unkompliziert versichern“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. "Mit der wachsenden Zahl der Fahrzeuge steigt aber auch die Bedeutung klarer Regeln und eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr.”

Leih-Scooter mit mehr als doppelt so hoher Schadenhäufigkeit

Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen privaten und gemieteten E-Scootern. Im Jahr 2025 kamen bei privaten Fahrzeugen sechs Haftpflichtschäden auf 1.000 versicherte E-Scooter. Bei Leih-Scootern waren es 13 Schäden je 1.000 Fahrzeuge – mehr als doppelt so viele. Insgesamt registrierten die Versicherer 2025 rund 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern. Auch die amtliche Unfallstatistik zeigt eine deutliche Entwicklung: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben. Im Jahr 2022 waren noch 8.341 Unfälle mit Personenschaden registriert worden. Die Unfallzahl hat sich damit innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt.

"Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs“, erklärt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer im GDV. Verleiher sollten deutlicher mitwirken, dass nicht zu zweit, nicht auf Gehwegen und nicht alkoholisiert gefahren wird. Weiterführende Schulen sollten Regeln vermitteln. Vielen sei etwa nicht bewusst, dass unter 21 Jahren Alkoholverbot auf dem E-Scooter gilt. Das kostet nicht nur Bußgeld, sondern kann auch den späteren Führerschein gefährden. Auch gut ausgebaute Radwege und mehr Kontrollen sind nötig.

Neue Haftungsregeln sollen Geschädigte besser schützen

Nach den geplanten gesetzlichen Änderungen sollen für E-Scooter künftig grundsätzlich dieselben Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Bislang müssen Geschädigte nachweisen, dass die Fahrerin oder der Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat. Mit der vorgesehenen Gefährdungshaftung soll künftig grundsätzlich der Nachweis genügen, dass der Schaden beim Betrieb eines E-Scooters entstanden ist.

"Die Neuregelung würde bestehende Haftungslücken schließen und den Schutz von Unfallopfern stärken“, sagt Käfer-Rohrbach. "Sie wäre damit ein wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit und einen besseren Ausgleich nach Unfällen."

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