Mietwagenfirmen sind verpflichtet, ihren Kunden nach einem Unfall umgehend einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 30 C 606/05-25) kommen Experten des Rechtsschutzversicherers ARAG zu dem Ergebnis, dass eine Autovermietung nicht erst abwarten darf, bis die Frage nach der Schuld am Unfall geklärt ist bzw. der polizeiliche Ermittlungsbericht vorliegt. Vielmehr sei der Autovermieter verpflichtet, sofort einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. (wkp)